Forschungsprofessur "Softwarebasierte Verwaltungsautomation" (m/w/d)
Forschungsprofessur "Softwarebasierte Verwaltungsautomation" (m/w/d)
Forschungsprofessur "Softwarebasierte Verwaltungsautomation" (m/w/d)
Forschungsprofessur "Softwarebasierte Verwaltungsautomation" (m/w/d)
Lecos GmbH
Informationsdienste
Meißen
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 48.000 € – 60.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Forschungsprofessur "Softwarebasierte Verwaltungsautomation" (m/w/d)
Über diesen Job
Die Lecos Forschungsprofessur „Softwarebasierte
Verwaltungsautomation“ ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für
drei Jahre zu besetzen. Nach Ablauf der Befristung wird in Abhängigkeit
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Verstetigung
angestrebt. Die Einstellung erfolgt in einem außertariflichen
Beschäftigungsverhältnis, welches an Besoldungsgruppe W 2 angelehnt ist
und Leistungsbezüge i. S. d. § 34 Sächsischen Besoldungsgesetzes
ermöglicht. Sofern die haushalterischen Möglichkeiten geschaffen werden,
ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis ohne weitere Ausschreibung
möglich.
Die Forschungsprofessur wird durch eine Stiftung der Lecos GmbH
ermöglicht. Die Lecos GmbH ist mit ihren umfassenden Dienstleistungen
eine etablierte Größe für kommunale IT und Digitale Transformation im
öffentlichen Bereich. Als IT-Partner der öffentlichen Verwaltung
unterstützt das Unternehmen seit 2001 insbesondere Kommunen dabei,
Verwaltungsprozesse mit Hilfe moderner Informationstechnik neu zu
organisieren und zu verbessern. Mit der Stiftung der Forschungsprofessur
möchte die Lecos GmbH die digitale Transformation der öffentlichen
Verwaltung durch anwendungsbezogene Forschung sowie eine stärkere
Verknüpfung von Praxis und Lehre an der HSF Meißen unterstützen und
damit einen nachhaltig wirksamen Impuls setzen.
Am Fachbereich Digitale Verwaltung werden Studierende auf eine
Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen Verwaltungshandeln und Einsatz
von Informations- und Digitaltechnologie vorbereitet, um bei der
Entwicklung innovativer Problemlösungen planend, vermittelnd,
koordinierend und gestaltend tätig zu werden. Wesentliches Element einer
zukunftsweisenden Ausbildung ist die Erschließung des Potenzials
softwarebasierter Verwaltungsautomation für ein effizientes und
rechtskonformes Verwaltungshandeln.
Die Forschungsprofessur soll sich im Rahmen des fachlichen Profils
mit der Konzeption, Entwicklung, Einführung und dem Betrieb von
Softwaresystemen, die zur Automatisierung von Verwaltungsprozessen
beitragen beschäftigen. Dabei steht der gesamte Softwarelebenszyklus im
Mittelpunkt: von der Anforderungsanalyse über das Design und die
Implementierung bis hin zum Betrieb, zur Weiterentwicklung und
Qualitätssicherung. Neben der Forschung ist es Ziel, Studierende zu
befähigen, automatisierte Fachverfahren, KI-gestützte
Entscheidungsprozesse und digitale Verwaltungsplattformen ethodisch
fundiert zu gestalten und zu steuern.
Aufgaben
Die Forschungsprofessur soll sich im Rahmen des fachlichen Profils
mit der Konzeption, Entwicklung, Einführung und dem Betrieb von
Softwaresystemen, die zur Automatisierung von Verwaltungsprozessen
beitragen beschäftigen. Dabei steht der gesamte Softwarelebenszyklus im
Mittelpunkt: von der Anforderungsanalyse über das Design und die
Implementierung bis hin zum Betrieb, zur Weiterentwicklung und
Qualitätssicherung. Neben der Forschung ist es Ziel, Studierende zu
befähigen, automatisierte Fachverfahren, KI-gestützte
Entscheidungsprozesse und digitale Verwaltungsplattformen ethodisch
fundiert zu gestalten und zu steuern.
Qualifikation
Darüber hinaus sind vertiefte Kenntnisse in mindestens einem der nachfolgenden Schwerpunkte gewünscht:
- menschzentriertes Requirements-Engineering und Softwaredesign für komplexe Verwaltungssysteme,
- Vorgehensmodelle der Softwareentwicklung (klassisch, agil und hybrid) sowie deren Anpassung an die Rahmenbedingungen
öffentlicher Institutionen,
- Produktorientierung, Kollaboration und Automatisierung in Entwicklung und Betrieb,
- Lebenszyklusmanagement und Qualitätssicherung (Testmanagement, Versionierung, Wartung sowie Dokumentation),
- Governance und Management großer Systemlandschaften,
- Potenziale und Grenzen von Standardisierung im öffentlichen Kontext,
- Digitale Souveränität im Kontext komplexer System- und Anwendungsarchitekturen sowie
- ethische, rechtliche und Nachhaltigkeits-Aspekte des Softwareeinsatzes.
Zentrale Erwartung an die Stiftungsprofessur ist das Erlebbarmachen
von Digitalisierung für die öffentliche Verwaltung durch Use Cases und
die Multiplikatorenfunktion der HSF Meißen. Hierfür sind u. a. enge
Kooperationen zwischen der Digitalen Werkstatt der Lecos GmbH und den
Arbeits- und Forschungsgebieten der HSF Meißen geplant, wodurch die
interdisziplinäre Zusammenführung von Ideen und Forschung früh auch in
der Lehre zur Erprobung von IT-Lösungen für die Verwaltung implementiert
werden kann. Zur Ausgestaltung der Stelle als Forschungsprofessur ist
eine Arbeitsaufteilung mit 70 % Forschungsaufgaben und 30 % Lehraufgaben
vorgesehen.
Zwingende Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle sind (bitte Nachweise beifügen):
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung
Informatik, Wirtschaftsinformatik, Verwaltungsinformatik,
Medieninformatik oder einer vergleichbaren Fachrichtung
2. pädagogische Eignung sowie hochschuldidaktische Kenntnisse, die in
der Regel durch selbständige Lehrtätigkeit, Erfahrungen in der
Ausbildung oder die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
in der Hochschuldidaktik sowie insbesondere durch eine Probevorlesung nachzuweisen sind
3. eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
4. besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung
wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer in der Regel
fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb
des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Die beruflichen
Erfahrungen und wissenschaftlichen Arbeitsschwerpunkte sollen sich dabei
auf das oben genannte fachliche Profil der Forschungsprofessur beziehen
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 8 Abs. 3
Fachhochschule-Meißen-Gesetz i. V. m. § 59 Abs. 5 und 6 Sächsisches
Hochschulgesetz. Darüber hinaus wird die Wahrnehmung der in § 69 Abs. 1
bis 3 Sächsisches Hochschulgesetz und in der Verwaltungsvorschrift des
Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Regelstundenverpflichtung
an den Hochschulen im Geschäftsbereich genannten Dienstaufgaben erwartet
sowie:
- die Bereitschaft, Lehraufgaben mit o. g. Schwerpunkten auch an anderen Fachbereichen zu übernehmen,
- die Bereitschaft zu regelmäßiger methodisch-didaktischer Fortbildung
und
- die Bereitschaft zur Übernahme von Funktionen in der akademischen Selbstverwaltung.
Bewerbung:
Rektor der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum Herbert-Böhme-Straße 11 | 01662 Meißen
oder per E-Mail an: stellenausschreibung at hsf.sachsen. de (Bitte fassen
Sie die Anlagen in einer PDF-Datei mit einer Größe von maximal 10 MB
zusammen.)
Kontaktpersonen
Prof. Dr. Detlef Rätz
Leiter des Fachbereiches Digitale Verwaltung
Telefon: (03521) 473 - 223
fachbereich-digitale-verwaltung at hsf.sachsen. de
Emma Dembny
Referat Allgemeine Verwaltung | Personal
Telefon: (03521) 473 - 624
stellenausschreibung at hsf.sachsen. de
Für weitere Informationen zur verschlüsselten Kommunikation nutzen Sie bitte die Angaben unter www. hsf.sachsen. de/kontakt.
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits beim Freistaat Sachsen
beschäftigt sind, werden zusätzlich gebeten, ihre Zustimmung zur
Einsichtnahme in die Personalakte zu erteilen.
Datenschutz:
Wir weisen gemäß Art. 6 Abs. 1c, Art. 88 der
Datenschutzgrundverordnung i. V. m. § 11 des Sächsischen
Datenschutzdurchführungsgesetzes darauf hin, dass Sie mit Ihrer
Bewerbung gleichzeitig
Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.hsf.sachsen. de/datenschutz.
Personen mit Behinderung:
Wir sind bestrebt, Menschen mit Behinderungen oder ihnen
Gleichgestellte besonders zu fördern, achten im Bewerbungsverfahren bei
gleicher Eignung auf ihre bevorzugte Berücksichtigung
und bitten daher um entsprechende Hinweise in Ihrer Bewerbung.
Gleichberechtigung:
Die Sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem
jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir
freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität.
Da es gemäß dem Sächsischen Gleichstellungsgesetz ein besonderes
Anliegen der staatlichen Verwaltung ist, den Anteil von Frauen im
wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen, werden Frauen ausdrücklich
aufgefordert, sich zu bewerben.