Technischer Planer (m/w/d) PV (Remote & flexible Arbeitszeiten)
Technischer Planer (m/w/d) PV (Remote & flexible Arbeitszeiten)
Technischer Planer (m/w/d) PV (Remote & flexible Arbeitszeiten)
Technischer Planer (m/w/d) PV (Remote & flexible Arbeitszeiten)
feld.energy
Industrie und Maschinenbau
München
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 47.500 € – 61.500 € (von XING geschätzt)
- Hybrid
- Zu den Ersten gehören
Technischer Planer (m/w/d) PV (Remote & flexible Arbeitszeiten)
Über diesen Job
Deine Aufgaben
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Als Technischer Planer (m/w/d) übernimmst du die Auslegung von Photovoltaikanlagen für landwirtschaftliche Flächen und berücksichtigst dabei technische wie agrarische Anforderungen.
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Die Definition von Nieder- und Mittelspannungstrassen fällt in deinen Verantwortungsbereich.
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Mit Blick auf Effizienz optimierst du die Anlagen für hohe energetische und landwirtschaftliche Erträge.
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Bei der Erstellung von Bauanträgen und Anlagezertifikaten bringst du dein technisches Know-how gezielt ein.
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Relevante technische Regelwerke wertest du aus und entwickelst daraus interne Leitfäden für Planung und sicheren Betrieb von Photovoltaikanlagen.
Was du mitbringst
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Eine Ausbildung oder ein Studium in Elektrik, Energietechnik, Elektrotechnik, oder einer vergleichbaren Fachrichtung
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Mehrjährige Berufserfahrung in der Planung oder Errichtung von Starkstromanlagen und/oder dezentralen Erzeugungsanlagen erforderlich
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Gute Anwenderkenntnisse mit PVsyst oder einer vergleichbaren Software sowie ein räumliches und technisches Grundverständnis
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Normenkenntnisse von VDE-AR-N 4105 ("Niederspannungsrichtlinie") notwendig, VDE-AR-N 4110 ("Mittelspannungsrichtlinie") und VDE 0126-23-1 (Dokumentation und Prüfung) sind ein Plus
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Erfahrung im Umgang mit Mittelspannung und/oder in der Auslegung, Errichtung und Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen von Vorteil
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Hohe Problemlösungskompetenz sowie ein ausgeprägtes Verantwortungs- und Kostenbewusstsein
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Selbstständige, strukturierte und nachvollziehbare Arbeitsweise
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Deutschkenntnisse auf Muttersprachler-Niveau in Wort und Schrift zwingend erforderlich