Straßenwärter (m/w/d)
Straßenwärter (m/w/d)
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 38.500 € – 51.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Aktiv auf der Suche
Straßenwärter (m/w/d)
Über diesen Job
Straßenwärter (m/w/d)
an den Standorten Lahr, Offenburg und Oppenau-Ibach
an den Standorten Lahr, Offenburg und Ibach
Es handelt sich um eine Dauerausschreibung ohne Frist, bewerben Sie sich gerne jederzeit.
Bitte geben Sie an, welcher Standort für Sie infrage kommt. Die Straßenmeisterei Offenburg unterhält neben dem Hauptstandort am Flugplatz in Offenburg noch einen Stützpunkt in Ibach.
Das Video unten in der Anzeige gibt Ihnen einen Einblick in das Berufsbild.
Ihre Aufgaben
- Durchführung von Instandhaltungs- und Unterhaltungsarbeiten an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
- Pflege von Grün- und Gehölzflächen
- Einsatz im Winterdienst, d.h. Fahren des Räumfahrzeugs (Schneepflug) auf verschneiten Straßen
- Baustellenabsicherung
- Wartung von Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen
Ihre Kompetenzen
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Straßenwärter oder in einem Handwerksberuf, bevorzugt als Straßenbauer, Betonbauer, Maurer oder Landschaftsbauer
- Berufserfahrung ist von Vorteil
- Einsatzbereitschaft und selbständiges Arbeiten
- Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit
- sichere Beherrschung der deutschen Sprache
- Führerschein Klasse C/CE oder die Bereitschaft, diesen zu erwerben. Der LKW-Führerschein ist notwendig für die Arbeit in der Straßenmeisterei. Sollten Sie diesen nicht besitzen, müssen Sie diesen nach der Einstellung bei uns machen. Wir unterstützen Sie dabei und die Kosten hierfür werden übernommen.
- Bereitschaft zur Übernahme von Rufbereitschaft (es wird ein Dienstplan über das ganze Jahr erstellt und man ist in der Regel ca. alle 6-8 Wochen für eine Woche eingeteilt)
Neben dem festen Grundgehalt fallen, je nach Art der Tätigkeit und bei bestimmten Arbeitszeiten, monatlich weitere Gehaltszuschläge an. Eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 6 TVöD-V setzt eine abgeschlossene Ausbildung als Straßenwärter oder Straßenbauer voraus. In den übrigen Fällen erfolgt die Eingruppierung zunächst nach EG 5 TVöD-V und es besteht die Möglichkeit, mittels einer verwaltungsinternen Prüfung eine Gleichstellung zum Straßenwärter zu erreichen und dadurch ebenfalls nach EG 6 TVöD-V eingruppiert zu werden.
