Bearbeiterin/ Bearbeiter 2.1 AVSt inkl. Land- und Forstwirtschaft (m/w/d), LG 2.1 (A11)
Bearbeiterin/ Bearbeiter 2.1 AVSt inkl. Land- und Forstwirtschaft (m/w/d), LG 2.1 (A11)
Bearbeiterin/ Bearbeiter 2.1 AVSt inkl. Land- und Forstwirtschaft (m/w/d), LG 2.1 (A11)
Bearbeiterin/ Bearbeiter 2.1 AVSt inkl. Land- und Forstwirtschaft (m/w/d), LG 2.1 (A11)
Finanzamt Ostholstein
Öffentliche Verwaltung
Oldenburg in Holstein
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 40.000 € – 48.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Bearbeiterin/ Bearbeiter 2.1 AVSt inkl. Land- und Forstwirtschaft (m/w/d), LG 2.1 (A11)
Über diesen Job
Bearbeiterin/ Bearbeiter 2.1 AVSt inkl. Land- und Forstwirtschaft (m/w/d), LG 2.1 (A11)
Art der Ausschreibung:
intern
Bewerbungsfrist:
01.04.2026
Besetzung zum:
nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsverhältnis:
Beamter
Laufbahngruppe:
1. Einstiegsamt (der 2. Laufbahngruppe)
Besoldung:
A9g - A11
Teilzeit/Vollzeit:
beidesmöglich
Wochenarbeitszeit Bea.:
41.0
Beschäftigungsdauer:
unbefristet
Einsatzort:
Lankenstraße,
23758 Oldenburg in Holstein
Finanzamt Ostholstein
- Janina Puls
- E-Mail : janina.puls@fa-ostholstein.landsh.de
- Tel. : +49 4361 497 103
Über uns
Das Finanzamt Ostholstein mit Sitz in Oldenburg i.H. ist als örtliche Landesbehörde für die Verwaltung der Steuern im Sinne des § 17 Finanzverwaltungsgesetz für große Teile des Kreises Ostholstein zuständig.
Ihre Aufgaben
- Koordinieren der Aufgaben im Team
- Durchführen von Veranlagungen im Bereich der Sonstigen natürlichen Personen nach RMS-Gesichtspunkten und im Bereich der land- und fortswirtschaftlichen Personengesellschaften, insbesondere auch Veranlagungen mit schwierigen Sachverhalten (z.B. bei LuF Landverkäufe, Betriebsaufgaben und –veräußerungen, Großbetriebe sowie GmbH & Co. KG) sowie Bearbeiten der Prüf- und Hinweisfälle (Verursacherprinzip)
- Pflege der Grunddaten und der prüfungsrelevanten Dauersachverhalte in den Festsetzungsnahen Daten (soweit dieses im Rahmen einer ganzheitlichen Fallbearbeitung erforderlich ist)
- Bearbeiten von Anträgen, Änderungen und Berichtigungen
- Bearbeiten von außergerichtlichen Rechtsbehelfen und Entscheidungen über die Aussetzung der Vollziehung (soweit nicht andere Stellen zuständig sind)
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- abgeschlossene Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz i.V.m. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
- Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Steuerverwaltung
- abgeleistete Probezeit
- umfassende Erfahrungen in der Steuerverwaltung
Anforderungen des Arbeitsplatzes
- Verantwortung übernehmen
- Veränderungen mitgestalten
- Sich selbst managen
- Bewältigung der übertragenen Aufgaben in der vorgegebenen Zeit unter Berücksichtigung der Ziele und Prioritäten
- Sachgerechtes Anwenden des vorhandenen Fachwissens
Das Führen von Auswahlgesprächen bleibt vorbehalten.
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich die Eingruppierung nach dem TV-L.
Wir freuen uns auf Sie!
Diese Ausschreibung richtet sich nur an Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein.
Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Deshalb können sich Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte auf diese Stellenausschreibung bewerben, auch wenn sie nicht im Landesdienst beschäftigt sind und werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.