Fachbereichsassistenz (m/w/d)
Fachbereichsassistenz (m/w/d)
Fachbereichsassistenz (m/w/d)
Fachbereichsassistenz (m/w/d)
STADT PATTENSEN
Öffentliche Verwaltung
Pattensen
- Art der Beschäftigung: Teilzeit
- 35.000 € – 50.000 € (von XING geschätzt)
- Hybrid

Fachbereichsassistenz (m/w/d)
Über diesen Job
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt soll folgende unbefristete Stelle in Teilzeit (19,5 Std/Woche)
besetzt werden:
Fachbereichsassistenz (m/w/d)
EG 6 TVöD
Zu den Aufgaben gehören:
- Koordinierung und inhaltliche Vorbereitung von Terminen, Sitzungen, Arbeitskreisen
- Prüfung und Bearbeitung des Beschwerdemanagements
- Organisatorische Vorbereitung von Rats-, Ausschuss- und Ortsratssitzungen
- Unterstützung bei der Planung, Abwicklung und Überwachung von Wahlen
- Unterstützung der Sachgebiete EDV, Organisation und Personal
- Abwicklung von finanziellen Angelegenheiten
Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten
Wir erwarten von Ihnen:
- Eine abgeschlossene Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellten der
Kommunalverwaltung, die Angestelltenprüfung I oder eine abgeschlossene Ausbildung
in einem Berufszweig des Büromanagements, alternativ eine abgeschlossene 3-jährige
kaufmännische Ausbildung
- Fundierte Kenntnisse der gängigen EDV-Programme (MS Office) und Bereitschaft, sich in
fachspezifische Anwendungen einzuarbeiten
- Die Fähigkeit und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und
Eigeninitiative, sowie einen kommunikativen und teamorientierten Arbeitsstil
- Die Bereitschaft, sich fehlende Kenntnisse uneingeschränkt anzueignen
Wir bieten:
- Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen
Dienst in Teilzeit (19,5 Stunden)
- Eingruppierung nach Entgeltgruppe 6 TVöD bei entsprechender Ausbildung
(Gehaltsspanne 50% von 3.152,04 € bis 3.819,26 € je nach Stufenzuordnung)
- Leistungsorientierte Bezahlung und eine betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte
- Aktives betriebliches Gesundheitsmanagement
- Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse, wobei teilweise
auch Dienste außerhalb der üblichen Arbeitszeit wahrzunehmen sind
- Möglichkeit zur Telearbeit oder mobilem Arbeiten
- Corporate Benefits (Vergünstigungen und Sonderangeboten bei zahlreichen Anbietern)
- Gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote
- Freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
Die Stadt Pattensen setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Wir freuen uns auf
Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller oder sozialer Herkunft, Geschlecht,
sexueller Identität, Alter, Behinderung, Religion oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Eine
Schwerbehinderung/Gleichstellung bitten wir zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der
Bewerbung mitzuteilen. Sofern Sie Interesse haben, vor einer Vorstellung ein Gespräch mit der
Schwerbehindertenvertretung zu führen, ist diese unter der Rufnummer 05101.1001.138 oder
über sbv@pattensen.de zu erreichen.
Für Fragen und Informationen zum Aufgabenprofil steht Ihnen Herr Laszinski unter der Rufnummer
05101-1001-300, E-Mail: laszinski@pattensen.de zur Verfügung. Ansprechpartner im
Sachgebiet Personal ist Frau Krämer, Telefon 05101/1001-144, E-Mail: kraemer@pattensen.de.
Ein mögliches Vorstellungsgespräch wird voraussichtlich am 08.01.2026 stattfinden.
Wir benutzen Interamt als Recruiting-Portal und bitten Sie, uns Ihre Bewerbung unter Beifügung
von aussagekräftigen Unterlagen (tab. Lebenslauf, Bescheinigungen, Zeugnisse) bis zum
21.12.2025 unter www.interamt.de zu übermitteln (Stellen-ID: 1387696) und von
Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen.
Bewerbungen, die nicht über das Bewerberportal Interamt eingehen, sondern per Post oder EMail
an uns gerichtet sind, werden auf elektronischem Wege gespeichert, bearbeitet und nach
Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt. Sofern Sie mit der Speicherung und Bearbeitung
nicht einverstanden sind, ist es erforderlich, mittels einer persönlich unterschriebenen Erklärung
dieser Speicherung zu widersprechen. Uns per E-Mail zugehende diesbezügliche Erklärungen
erfüllen nicht das Kriterium einer rechtsverbindlich abgegebenen Willenserklärung. Die
gespeicherten Daten werden 180 Tage nach erfolgter Absage gelöscht.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.
Gehalts-Prognose
Unternehmens-Details

STADT PATTENSEN
Öffentliche Verwaltung