Sachbearbeitung Stadt als Steuerschuldner (m/w/d) (EG 9b TVöD)
Sachbearbeitung Stadt als Steuerschuldner (m/w/d) (EG 9b TVöD)
Sachbearbeitung Stadt als Steuerschuldner (m/w/d) (EG 9b TVöD)
Sachbearbeitung Stadt als Steuerschuldner (m/w/d) (EG 9b TVöD)
STADT PATTENSEN
Öffentliche Verwaltung
Pattensen
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 42.000 € – 55.000 € (von XING geschätzt)
- Hybrid
- Zu den Ersten gehören

Sachbearbeitung Stadt als Steuerschuldner (m/w/d) (EG 9b TVöD)
Über diesen Job
Im Fachbereich Finanzdienste soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende unbefristete Stelle in Vollzeit besetzt werden:
Sachbearbeitung Stadt als Steuerschuldner (m/w/d)
(EG 9b TVöD)
Stellen-ID: 1354233
Zu den Aufgaben gehören
- Sachbearbeitung in Angelegenheiten der Stadt als Steuerschuldnerin (Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer usw.)
- Beratung und Betreuung der städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe in steuerlichen Angelegenheiten
- Mitwirkung bei der Implementierung eines Tax Compliance Management Systems einschließlich Vertragsmanagement
- Selbstständige Erarbeitung und Durchführung steuerlicher Buchungsvorgänge
- Spenden- und Sponsoringverwaltung
Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Ihr Profil:
- Sie haben ein abgeschlossenes Studium auf Bachelor-Niveau mit dem Schwerpunkt Steuerrecht, allgemeine Verwaltung, Verwaltungsbetriebswirtschaft, die zweite Prüfung für Angestellte oder ein abgeschlossenes Studium im betriebswirtschaftlichen oder finanzwirtschaftlichen Bereich bzw. eine vergleichbare Qualifikation.
- Alternativ verfügen Sie über eine abgeschlossene Ausbildung zum Finanzwirt, Steuerfachangestellten oder eine kaufmännische Ausbildung mit erweiterten Kenntnissen des Umsatz- und Ertragssteuerrechts und sind bereit, sich im Bereich des Tax Compliance Managements fortzubilden. In diesem Fall erfolgt die Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9a TVöD (VKA)
Wir bieten:
- flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse
- Teilzeit ist grundsätzlich möglich, wir kommen gerne mit Ihnen über praktikable Arbeitszeitmodelle ins Gespräch
- Möglichkeit zur Telearbeit oder mobilem Arbeiten
- Leistungsorientierte Bezahlung und eine betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte
- gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote
- freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
Es können sich auch Beamtinnen und Beamte bewerben.
Die Stadt Pattensen setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller oder sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Alter, Behinderung, Religion oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung bitten wir zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen. Sofern Sie Interesse haben, vor einer Vorstellung ein Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung zu führen, ist diese unter der Rufnummer 05101.1001.138 oder über sbv@pattensen.de (sbv@pattensen.de) zu erreichen.
Für Fragen und Informationen zum Aufgabenprofil steht Ihnen die Fachbereichsleitung Frau Hessenkamp, Telefon: 05101/1001-200, E-Mail: hessenkamp@pattensen.de (hessenkamp@pattensen.de) zur Verfügung. Ansprechpartner im Sachgebiet Personal ist Frau Krämer, Telefon: 05101/1001-105, E-Mail: kraemer@pattensen.de (kraemer@pattensen.de) .
Wir benutzen Interamt als Recruiting-Portal und bitten Sie, uns Ihre Bewerbung unter Beifügung von aussagekräftigen Unterlagen (tab. Lebenslauf, Bescheinigungen, Zeugnisse) bis zum 12.10.2025 unter www.interamt.de zu übermitteln (Stellen-ID: 1354233) und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen.
Bewerbungen, die nicht über das Bewerberportal Interamt eingehen, sondern per Post oder E-Mail an uns gerichtet sind, werden auf elektronischem Wege gespeichert, bearbeitet und nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt. Sofern Sie mit der Speicherung und Bearbeitung nicht einverstanden sind, ist es erforderlich, mittels einer persönlich unterschriebenen Erklärung dieser Speicherung zu widersprechen. Uns per E-Mail zugehende diesbezügliche Erklärungen erfüllen nicht das Kriterium einer rechtsverbindlich abgegebenen Willenserklärung. Die gespeicherten Daten werden 180 Tage nach erfolgter Absage gelöscht.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.
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