Sozialpädagoge/in für die ambulanten Hilfen im Landkreis St Wendel
Sozialpädagoge/in für die ambulanten Hilfen im Landkreis St Wendel
Sozialpädagoge/in für die ambulanten Hilfen im Landkreis St Wendel
Sozialpädagoge/in für die ambulanten Hilfen im Landkreis St Wendel
Stiftung Hospital St. Wendel gGmbH
Sonstige Dienstleistungen
Sankt Wendel
- Art der Anstellung: Teilzeit
- 31.500 € – 40.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören

Sozialpädagoge/in für die ambulanten Hilfen im Landkreis St Wendel
Über diesen Job
Sozialpädagoge/in für die ambulanten Hilfen im Landkreis St Wendel
Abteilung: Pädagogik
Standort: St. Wendel │ Teilzeit (50%)
Wir bieten:
- Flache Hierarchien und direkte Kommunikationswege
- Raum für selbstständiges Arbeiten
- Attraktive Vergütung nach AVR Anlage 33 inkl. einer Jahressonderzahlung
- 6 Wochen Urlaub
- Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersversorgung
- Jobrad - Möglichkeit zum Dienstradleasing
- Interne und externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Geringe Fluktuation
- Dialogisch-wertschätzender Umgang miteinander
Ihre Aufgaben:
-
Durchführung von ambulanter Familienhilfe im Rahmen von Flex, Clearing und Familienaktivierung
- Beratung und Begleitung von Pflegeeltern sowie Unterstützung bei erzieherischen Fragestellungen
- Mitwirkung bei Hilfeplanungen
Das bringen Sie mit:
- Sozialpädagoge/in / Sozialarbeiter/in
- Erfahrung in der Familienarbeit, Familienberatung
- Wünschenswert wären Zusatzausbildung im Bereich Familientherapie/ Traumatherapie
- Krisenfest, belastbar, eigener PKW, Lösungsorientierte Grundhaltung,
- Selbständiges Arbeiten, eigenständige Termingestaltung in Absprachen mit den Kunden
- Umgang mit PC
- Identifikation mit unserem christlichen Leitbild
Über uns:
Die Stiftung Hospital St. Wendel wurde 1455 gegründet und ging mit dem 01.07.2020 in die Stiftung Hospital St. Wendel gGmbH über. Sie umfasst die Bereiche Altenhilfe, Jugendhilfe und Kinderhilfe.
Der Fachbereich Jugend- und Familienhilfe versteht sich als innovative Jugendhilfeeinrichtung, die im Rahmen stationärer, teilstationärer und ambulanter Maßnahmen individuelle Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien anbietet. Die Aufnahme der jungen Menschen in stationären und teilstationären Betreuungsformen erfolgt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 in Verbindung mit den §§ 32, 34, 35, 35a, 41 und 42 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Die Unterbringung im Bereich der stationären Jugendhilfe erfolgt überwiegend in geschlechtshomogenen und altersgemischten Gruppen. Die Angebote für junge Mütter bzw. Familien mit ihren Kindern sind Hilfen im Rahmen des § 19 KJHG bzw. §§ 27ff. KJHG.
Ihr Kontakt für Rückfragen: Frau Isolde Kirsch, Bereichsleitung, T.: 0151-20324947
Unter www.stiftung-hospital.de finden Sie den gesamten Stellenmarkt, sowie das Bewerbungsportal.
Wir freuen uns schon jetzt auf Ihre Online-Bewerbung.
Bitte beachten Sie, dass wir Bewerbungsmappen, die wir per Post erhalten, nicht zurücksenden.
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Unternehmens-Details

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