Proberichterin bzw. Proberichter (w/m/d)
Proberichterin bzw. Proberichter (w/m/d)
Proberichterin bzw. Proberichter (w/m/d)
Proberichterin bzw. Proberichter (w/m/d)
Min.für Justiz; Gleichstellung und Verbraucherschutz M-V Land MV
Öffentliche Verwaltung
Schwerin
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 47.000 € – 61.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
Proberichterin bzw. Proberichter (w/m/d)
Über diesen Job
Das für Justiz zuständige Ministerium stellt zur jeder Zeit qualifizierte Jurist*innen für sämtliche Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften ein. Bewerbungen werden daher jederzeit gerne entgegengenommen. Die Neueinstellung in den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst erfolgt grundsätzlich als Richterin oder Richter auf Probe.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen einheitlichen Proberichterdienst, der beide Berufsgruppen umfasst. Vorbehaltlich dienstlicher Belange erfolgt der Beginn der Probezeit in dem von den Proberichterinnen und Proberichtern präferierten Geschäftsbereich.
Damit diese die Arbeit in verschiedenen Geschäftsbereichen kennenlernen, soll in der Regel nach etwa 18 Monaten mindestens für die Dauer eines Jahres ein Wechsel des Geschäftsbereichs erfolgen.
Ihre Aufgaben
Die rechtsprechende Gewalt ist gemäß Art. 92 des Grundgesetzes den Richterinnen und Richtern anvertraut. Sie sind nur Recht und Gesetz unterworfen und entscheiden in zivil-, straf-, sozial-, finanz-, verwaltungs- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Zudem übernehmen sie Aufgaben staatlicher Fürsorge im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Typische Aufgaben sind:
Richterinnen*
- entscheiden über Mietstreitigkeiten, Scheidungen und Sorgerechtsfragen, Schadensersatzansprüche u. a.
- entscheiden über die Rechtsmäßigkeit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen sowie von Verwaltungsakten, über das Bestehen von Ansprüchen gegenüber dem Finanzamt
- bestellen für unterstützungsbedürftige Betroffene rechtliche Betreuer
- prüfen die Notwendigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- leiten die Verhandlungen und hören die Beteiligten an
- vernehmen Zeugen, befragen Sachverständige
- helfen bei der gütlichen Klärung von Streitigkeiten und unterbreiten Vergleichsvorschläge
- Staatsanwältinnen*
- verfassen Anklageschriften und beantragen Strafbefehle
- entscheiden über Ermittlungsansätze und beantragen die Anordnung von Wohnungsdurchsuchungen, Telefonüberwachungen oder Untersuchungshaft
- wirken an der Hauptverhandlung beim Strafgericht mit, befragen Zeugen, stellen Beweisanträge und plädieren zusammenfassend
Ihr Profil
- Bewerber*innen müssen die in § 9 DRiG geregelten Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen (z.B. deutsche Staatsangehörigkeit, Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung).
- Die Zweite juristische Staatsprüfung soll in der Regel mit mind. 8,0 Punkten und die Erste juristische Staatsprüfung mind. mit der Note befriedigend abgeschlossen sein. Eine Bewerbung ist bereits mit dem Ergebnis der schriftl. Prüfung der Zweiten juristischen Staatsprüfung möglich, wenn die Leistungen in der schriftl. Prüfung erwarten lassen, dass mind. 8,0 Punkte erzielt werden. Darüber hinaus werden überdurchschnittliche Leistungen im juristischen Vorbereitungsdienst erwartet.
- Bewerber*innen, die die Zweite juristische Staatsprüfung mit mind. 7,0 Punkten abgelegt haben, können eingeladen werden, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist (etwa wissenschaftliche Tätigkeit oder Promotion).
- Neben hoher fachlicher Kompetenz wird im Einklang mit § 9 Nr. 4 DRiG großer Wert auf ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen, wie zum Beispiel Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, Kritikfähigkeit u. ä. gelegt. Die sozialen Kompetenzen können Defizite bei den Examensnoten nicht ausgleichen.
- Zusätzlich Berufserfahrungen in einschlägigen Bereichen sind als ergänzende Qualifikationen gerne gesehen, sofern auch die o. g. Voraussetzungen gegeben sind.
Das bieten wir Ihnen (https://karriere-in-mv.de/#)
- einen sicheren Arbeitsplatz mit überdurchschnittlicher Bezahlung
- sachliche und - im Falle der Ernennung als Richterin oder Richter auf Lebenszeit - persönliche Unabhängigkeit
- eine verantwortungsvolle Tätigkeit vom ersten Tag an
- die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung
- In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden Beihilfen nach den für die Beamtinnen bzw. Beamten des Landes geltenden Vorschriften gewährt.
- eine attraktive Altersabsicherung
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- 30 Tage Urlaub
Als größter Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern bietet das Land ein modernes Arbeitsumfeld, vielseitige Aufgaben und eine sichere Zukunft. Erfahren Sie mehr über uns und zur Bewerbung auf karriere-in-mv.de
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.