Sie haben idealerweise eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Schutz- und Sicherheit, geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder Werkschutzfachkraft (IHK
Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder die Geprüfte Werkschutzfachkraft sowie ein aktueller Ersthelfer (nicht älter als 2 Jahre) stellt eine Voraussetzung
Sie haben idealerweise eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Schutz- und Sicherheit, geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder Werkschutzfachkraft (IHK