Team-Assistent*in Kita
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Team-Assistent*in Kita
AWO
Sozialwesen
Steinhagen
- Art der Beschäftigung: Teilzeit
- 35.500 € – 41.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
Team-Assistent*in Kita
Über diesen Job
in Kita (m/w/d)
Team-Assistent*in KitaIn unserer Einrichtung Kindertagesstätte/Familienzentrum "Lange Straße" in Steinhagen ist zum frühestmöglichen Eintrittstermin folgende Stelle neu zu besetzen:
- Team-Assistenz (m/w/d)
Die Stelle umfasst 9,00 Std./W. und ist unbefristet/befristet bis zum 31.07.2026 ( Der/die Bewerber/in hat die Voraussetzungen für eine sachgrundlose Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu erfüllen). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe S2.
Ihre Aufgaben
Als Team-Assistenz übernehmen Sie Aufgaben zur Unterstützung im Alltag der Tageseinrichtung für Kinder.
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen der Essensversorgung der Kinder
- Einfache Service-Tätigkeiten im Rahmen der Kinderbetreuung
- Einfache unterstützende Tätigkeiten im pädagogischen Alltag unter Anleitung der pädagogischen Fachkraft
- Ergänzende Reinigungs- und Aufräumarbeiten in geringem Umfang
- Pflege der Materialien und Spielzeugpflege
- Wäschepflege
- Vor- und Nachbereitung der Räume bei Veranstaltungen nach Absprache
Sie bringen mit
- Hauswirtschaftliche Grundkenntnisse, inkl. Erfahrungen im Umgang mit Haushaltsgeräten
- Wertschätzende Kommunikation und Verhalten auf Basis der AWO Werte und Kinderrechte
- Verantwortungsübernahme für die aufgetragenen Aufgaben
- Engagement und Leistungsbereitschaft
Wir bieten Ihnen
- Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
- Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
- Attraktive, betriebliche Altersversorgung mit mind. 100 % Zuschuss
- Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30.12.2025.
Gut zu wissen:
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen
Ihre Vorteile
- Betriebliche Altersvorsorge
- Corporate Benefits
- Gesundheitsmaßnahmen
Gehalts-Prognose
Unternehmens-Details
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