Aushilfskräfte (m/w/d) für Veitshöchheim
Aushilfskräfte (m/w/d) für Veitshöchheim
Aushilfskräfte (m/w/d) für Veitshöchheim
Aushilfskräfte (m/w/d) für Veitshöchheim
Freistaat Bayern
Öffentliche Verwaltung
Veitshöchheim
- Art der Beschäftigung: Teilzeit
- 37.500 € – 45.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
Aushilfskräfte (m/w/d) für Veitshöchheim
Über diesen Job
Aushilfskräfte (m/w/d) für Veitshöchheim
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) ist eine moderne, dienstleistungsorientierte Lehr- und Versuchseinrichtung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und zuständig für angewandte Forschung und Bildung.
Für unser Institut für Stadtgrün und Landschaftsbau suchen wir ab sofort bis Dezember 2026 Aushilfskräfte (m/w/d) für den Standort Veitshöchheim.
Für unser Institut für Stadtgrün und Landschaftsbau suchen wir ab sofort bis Dezember 2026 Aushilfskräfte (m/w/d) für den Standort Veitshöchheim.
Ihre Aufgaben
- Sie unterstützen unser Team bei der Gartenpflege der Außenanlagen der LWG in Veitshöchheim.
Ihr Profil
- Freude an der Arbeit in der Natur sowie zeitliche Flexibilität bringen Sie mit. Erfahrungen in diesem Bereich sind erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung.
Unser Angebot
- Die Einstellung erfolgt auf "kurzfristiger Basis" (sog. 70-Tage-Basis) bei flexiblen Arbeitszeiten (nach Vereinbarung, in der Regel 2 Tage pro Woche). Begrüßt wird deshalb besonders die Bewerbung von Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Hausfrauen und -männern, Selbständigen und Rentner/-innen. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis.
Bei Fragen rufen Sie uns gern an unter 0931 / 9801-3451.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 17.04.2026 unter Angabe der Kennziffer 0302/A-2026-05 an:
E-Mail: ausbildung@lwg.bayern.de
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung u. U. dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau verfolgt aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb ausdrücklich auch Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt – auf Antrag – mit Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten.
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