Tierpfleger*in
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Stadt Wien
Öffentliche Verwaltung
Wien
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Tierpfleger*in
Über diesen Job
Stadt Wien (Allgemein)
Informationen Dienststelle
Ihr Aufgabengebiet
Sie kontrollieren Hundehaltungen nach dem Wiener Tierhaltegesetz (z.B.: Maulkorb- und Leinenpflicht) und teilweise nach dem Tierschutzgesetz.
Sie legen Anzeigen an Strafbehörden und stellen Organstrafmandate aus und kassieren diese. Diese Kontrollen erfolgen nahezu nur im Außendienst am Fahrrad.
Sie nehmen an Veranstaltungen der Öffentlichkeitsarbeit und Schwerpunktaktionen teil.
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