Kosmetische Versorgung mit einer prothetischen Iriskontaktlinse

Im optikum wurde ein Anpassfall hinsichtlich einer kosmetischen Versorgung mit einer prothetischen Iriskontaktlinse bei einer einseitigen kompletten Hornhauttrübung publiziert.

Die darin beschriebene Kundin äußerte den Wunsch, idealerweise auf beiden Augen tagsüber Kontaktlinsen zu tragen. Sie wurde daraufhin über die Chancen und Risiken einer Versorgung des gesunden Auges trotz funktioneller Einäugigkeit aufgeklärt, insbesondere über die Möglichkeit einer kontaktlinseninduzierten Schädigung durch unsachgemäßes Linsentragen. Die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Linsentragens sowie einer gute Compliance wurde der Kundin ausführlich erläutert und im Folgenden eine beidäugige Kontaktlinsenanpassung durchgeführt.

Durch die massive Hornhauttrübung kam als erste Alternative eine prothetische Weichlinse mit Irisfärbung in Frage. Wichtig ist bei dieser Versorgungsalternative die Aufklärung, dass das Desinfektionsmittel „BAC“ (Benzalkoniumchlorid), welches in Augentropfen zur medikamentösen Glaukomtherapie vorkommen kann, in diesem Fall nicht mit aufgesetzten Linsen getropft werden darf. Durch die kleine Molekülgröße können sich Bestandteile unter Umständen in der Weichlinsenmatrix einlagern und anreichern und so negative Wechselwirkungen mit der Augenoberfläche hervorrufen.

Um auf beiden Augen ein ähnliches Tragegefühl zu erreichen, wurde beidseits eine individuelle Weichlinse angepasst (ähnliche Dicke, Modulus, Geometrie und Bevel). Zur Feststellung von Zentrierung, Beweglichkeit, Benetzungsverhalten und Sehleistung wurden beidseits klare Anpasskontaktlinsen bestellt. Für das rechte Auge eine dynamisch stabilisierende, außentorische weiche Austauschkontaktlinse und für das linke geschädigte Auge eine klare rotationssymmetrische weiche Linse.

Weitere Informationen im optikum, Magazin für Augenoptik und Optometrie.

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