Neue Zusatzverordnung der ÖGK per Stichtag 1. Oktober 2024 in Kraft
Mit 1. Oktober 2024 trat die erste Zusatzverordnung der ÖGK in Kraft, die weitere Meilensteine gleichsam für Versicherte, Augenoptikermeister, Kontaktlinsenoptiker und die ÖGK bereit hält. Unter anderem können von der ÖGK autorisierte Augenoptikermeister und Kontaktlinsenoptiker seit dem 1. Oktober 2024 jedwede Erst- und Folgeversorgung bei ÖGK-Versicherten ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr für Brillen und Kontaktlinsen mit einer unmittelbaren Verordnung verordnen und abrechnen.
Zudem wurden die Regulative hinsichtlich der österreichischen Augenoptikermeisterprüfung und Kontaktlinsenoptiker-Befähigungsprüfung für eine strenge Qualitätssicherung im ersten Zusatzprotokoll konkretisiert. Festgehalten wurde, welche Augenoptikermeister Kunststoffgläser und vergrößernde Sehhilfen – und welche Kontaktlinsenoptiker Kontaktlinsen – abrechnen und verordnen dürfen.