Nur grün gewaschen – oder können Produkte oder Unternehmen wirklich „klimaneutral“ sein?
Ob es sich um ein Produkt, einzelne Teile eines Produkts oder um ein komplettes Unternehmen handelt: Der Begriff „klimaneutral“ ist allgegenwärtig. Doch er basiert auf fiktiven Berechnungsergebnissen, denn Produkte werden weder emissionsfrei hergestellt, noch werden alle bei der Herstellung generierten Emissionen ausgeglichen.
Schon der Transport von Materialien oder eines Produkts trägt einen „Klimarucksack“ mit sich herum. Auch eine Küche kann niemals „100% klimaneutral“ sein, wie von einigen Herstellern kommuniziert wird. Als „Klimaneutralen Hersteller“ zeichnet die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) Unternehmen aus, die ihrem Klimapakt beitreten. Er basiert auf drei Stufen:
Bilanzierung der CO2-Emissionen (mit einer erfahrenen Klimaschutzberatung) und Ermittlung des Carbon-Footprints (CO2-Fußabdruck),
Reduzierung der Treibhausgasemissionen,
„bestenfalls“ vollständige Kompensation.
Die Kompensation der unvermeidbaren CO2-Emissionen erfolgt durch den Kauf von Klimaschutzzertifikaten. Als „Gegenleistung für dieses „vorbildliche Engagement“ wird den Möbelherstellern das Label „Klimaneutraler Möbelhersteller“ überreicht, mit dem sie „offensiv“ im Möbelhandel werben können. Einige Küchenhersteller kompensieren über myclimate-Klimaschutzprojekte. Die Verbraucherschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe hatte vor einiger Zeit gegen die Verwendung von Ausdrücken geklagt, die Verbraucher:nnen glauben lassen können, dass die beworbenen Produkte umweltfreundlich wären.
Bei dm ging es um den Begriff „klimaneutral“, ein zertifiziertes Label des Anbieters Climate Partner. Kritisiert wurde der Begriff vor allem, weil ein konkretes Kompensationsprogramm wesentlich weniger für die CO2-Reduktion leistet als angegeben. So kann ein frisch gepflanzter Wald beispielsweise erst in einigen Jahren nennenswert CO2 binden. Zudem ist nicht bekannt, ob die Bäume nicht in zwanzig Jahren einem Waldbrand zum Opfer fallen oder gerodet werden.
Auch in vielen Nachhaltigkeitsberichten von Küchenherstellern, die mit der „Auszeichnung“ klimaneutral werben, ist nicht sichtbar, ob sie überhaupt einen Reduktionsplan und Klimabilanzen haben. Diese schaffen nicht nur Transparenz über sämtliche Emissionsquellen, sondern sind auch die Basis für die Kompensation aller nicht vermiedenen Emissionen. „In Unternehmen lassen sich zwei grundsätzliche, übergreifende Handlungsfelder für eine verbesserte Klimabilanz unterscheiden: Einerseits die energetische und ressourceneffiziente Optimierung interner Prozesse, andererseits die Optimierung bzw. Neuentwicklung von Produkten und Leistungen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bzw. mit dem klaren Ziel z. B. den CO2-Ausstoß innerhalb eines Prozesses zu reduzieren und deren externe Vermarktung“, schreiben Ulrike Böhm, Stefanie Kästle und Julia Sulzberger in ihrem Fachbeitrag „Ein Mittelständler auf dem Weg zur Klimaneutralität“.
In den bisherigen Bilanzierungsregeln gibt es sehr viele Spielräume, um Annahmen zu treffen. Das erschwert die Vergleichbarkeit und verschleiert häufig die wahren Emissionen. Ein Beispiel sind die unterschiedlichen Bilanzgrenzen: Werden die Lieferanten eines Unternehmens mitberücksichtigt oder vernachlässigt? Werden auch die Emissionen außerhalb Deutschlands eingerechnet? Zudem ist oft nicht geklärt, woher die Daten stammen und wie ihre Qualität gesichert wurde. Die größte Herausforderung bei der Erstellung einer Klimabilanz für ein Unternehmen oder ein Produkt und die Reduzierung von deren Treibhausgasemissionen sind die Scope-3-Emissionen. Scope 3 umfasst alle sonstigen indirekten THG-Emissionen, die aus vor- und nachgelagerten Unternehmenstätigkeiten resultieren (erworbene Produkte und Dienstleistungen Dritter entlang der gesamten Wertschöpfungskette). Unternehmen können die CO2-Emissionen von Scope 3 nicht vollständig selbst reduzieren.
Es werden nachhaltige Kooperationen und integrierte Lieferketten benötigt. Konkret bedeutet das: Lieferanten müssen im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsmanagements selbst zu Reduktionsmaßnahmen befähigt werden. Viele sind aufgrund des fehlenden Know-hows und Kapazitäten allerdings noch nicht in der Lage, eigene Klimastrategien zu entwickeln sowie ihren Klimareifegrad nebst erforderlichen Daten ihren Geschäftspartnern transparent zu kommunizieren. Benötigt werden eine einheitliche Datengrundlage und dazu angepasste Klimastrategien für alle Beteiligten.
Wer einfach seine Produkte als "klimaneutral" deklariere und dann nur an Aufforstungsprojekte bezahle, dekoriere nur das eigene Schaufenster. Das macht es schwierig für glaubwürdig ambitionierte Unternehmen, sich abzusetzen von jene, die eigentlich nur Greenwashing betreiben, indem sie ihren Fokus lediglich auf Ausgleichszertifikate setzen und nicht auf kurzfristigen Reduktionen des CO2-Ausstoßes. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale verzerrt es den Wettbewerb, wenn Unternehmen, die weiter konventionell wirtschaften und vorwiegend CO₂-Zertifikate kaufen, mit dem Begriff „klimaneutral“ werben, ohne dazu detaillierte Angaben zu machen. Die Deutsche Umwelthilfe führt derzeit Klagen gegen weitere Unternehmen wegen Irreführung der KonsumentInnen.
Die Drogeriekette Rossmann verzichtet freiwillig auf Umweltaussagen in der Werbung - vor allem, weil das Unternehmen keine signifikanten Mehrumsätze durch "klimaneutral"-Aufdrucke verzeichnet hat. Unternehmen – auch aus der Möbel- und Küchenbranche - sollten verpflichtet werden, per Links oder QR-Codes auf Internetseiten mit Informationen zu den konkreten Klimaschutzprojekten zu verweisen, mit denen die Umweltbelastung der Produkte kompensiert werden soll. Einige Wissenschaftler:innen fordern sogar, Werbung mit dem Begriff "klimaneutral" komplett zu verbieten, weil das Schlagwort irreführend sei: Kunden würden sonst nicht nachvollziehen können, ob die Anbieter dafür wirklich CO2-Emissionen gesenkt oder lediglich nur Geld an andere bezahlt haben, damit die den CO2-Ausstoß verringern.
Der europäische Green Deal enthält die Zusage, gegen falsche Umweltaussagen vorzugehen, indem sichergestellt wird, dass Verbraucher:innen verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Informationen erhalten, und somit nachhaltigere Entscheidungen treffen können. Die EU-Kommission reagierte auf die zunehmende Bedeutung und Anwendung nachhaltigkeitsbezogener Produktkommunikation und deren unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten mit einem neuen Richtlinienentwurf. Am 22. März 2023 stellte sie einen angepassten Entwurf für „Green Claims Directive“ vor. Diese soll die Kommunikation und Belastbarkeit von Umweltsiegeln regulieren Ziel ist es, Greenwashing (Verschleierung, fehlende nachweise, unklare Begriffe, fehlende Bedeutung, beeinflussende Bilder und Labels) und irreführenden Umweltaussagen entgegenzuwirken. Jede werbliche Aussage zu Produktvorteilen für Klima und Umwelt soll umfangreich und leicht zugänglich durch Verbraucher:nnen überprüft werden können. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass sie glaubwürdige, vergleichbare und überprüfbare Informationen erhalten und dadurch mehr Klarheit für ihre Kaufentscheidungen gewinnen. Definiert werden klare Kriterien, die ein Produkt oder eine Dienstleistung erfüllen muss, um als umweltfreundlich beworben werden zu dürfen. Dazu gehören beispielsweise:
Klare Erkenn- und Nachweisbarkeit des ökologischen Nutzens des Produkts oder der Dienstleistung.
Die Angaben müssen auf unabhängigen, wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren sowie verständlich und präzise sein.
Transparenz und Glaubwürdigkeit gewährleisten: Es dürfen keine falschen oder irreführenden Angaben gemacht werden.
Die neue Richtlinie muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden, bevor sie in Kraft treten kann. Eine Abstimmung im Europäischen Parlament ist vor der Europawahl im Frühjahr 2024 zu erwarten. Im Falle der Verabschiedung müssten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Richtlinie innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umsetzen. In Deutschland dürfte sie in das bestehende Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingebunden werden. Es verbietet bereits heute irreführende Geschäftspraktiken, welche die Verbraucher:innen täuschen, indem unwahre Produkteigenschaften versprochen werden. Auch das Vorenthalten wesentlicher Informationen gilt als irreführend und ist verboten. Durch die neue Richtlinie würden diese Regeln präzisiert und verschärft werden. Kommunizieren und verbreiten lassen sich dann Claims wie "klimaneutral" oder "umweltfreundlich" nur noch nach vorheriger Zertifizierung durch die EU. Künftige unabhängige Kontrollinstanzen überprüfen die Rechtmäßigkeit der Behauptungen und lassen sich die Freigabe dann bezahlen (die Preise sollen zwischen 500 Euro und 50.000 Euro liegen, je nach Umfang der zertifizierten Aussage). Unternehmen ist zu empfehlen, schon jetzt ihre Nachhaltigkeitskommunikation kritisch zu überprüfen und entsprechend anzupassen.
Betroffen wären sämtliche Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sind und Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die als umweltfreundlich oder nachhaltig beworben werden. Dies gilt für alle Branchen, von Lebensmittel- und Getränkeherstellern über die Textil- und Modeindustrie, Küchenhersteller bis hin zu Energieversorgern und Mobilitätsdienstleistern. Bei Verstößen gegen die Richtlinie können Sanktionen verhängt werden (von Bußgeldern bis hin zu gerichtlichen Verfügungen). Die Höhe der Bußgelder hängt unter anderem von der Schwere des Verstoßes und der Unternehmensgröße ab. Die maximale Geldstrafe kann bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen.
Green Claims Directive: Neue EU-Richtlinie im Kampf gegen Greenwashing
Große Lücke: Anspruch und Wirklichkeit von Nachhaltigkeits- und Klimastrategien
Klimaneutralität: Warum Unternehmen zur Aufklärung verpflichtet sind
Was tun glaubwürdige Unternehmen konkret gegen den Klimawandel?
Ulrike Böhm, Stefanie Kästle und Julia Sulzberger: Ein Mittelständler auf dem Weg zur Klimaneutralität. In: Klimaneutralität in der Industrie. Aktuelle Entwicklungen – Praxisberichte – Handlungsempfehlungen. Hg. von Ulrike Böhm, Alexandra Hildebrandt, Stefanie Kästle. Springer Gabler Verlag, Heidelberg, Berlin 2023.
Klimawandel in der Wirtschaft. Warum wir ein Bewusstsein für Dringlichkeit brauchen. Hg. von Alexandra Hildebrandt. Verlag SpringerGabler, Heidelberg, Berlin 2020.

