Patientenindividuelles Verblistern

Teil 2: Prüf- und Dokumentationspflichten

Das patientenindividuelle Verblistern erfolgt i. d. R. durch heimversorgende Apotheken. Diese können das Verblistern entweder selbst durchführen oder in Auftrag geben. Das Verblistern verbessert die Arzneimittelsicherheit bei der Ausgabe von Arzneimitteln in Heimen. Jeder einzelne Blister enthält die Arzneimittel, die zu einem bestimmten Einnahmezeitpunkt angewendet werden sollen. Zusammenhängende Blisterstreifen erstrecken sich meist über einen bestimmten Anwendungszeitraum, z. B. eine Woche. Im Teil 1 des Beitrags wurde untersucht, wie die patientenindividuell hergestellten Blister einzuordnen sind, als Rezepturarzneimittel, Arzneimittel oder Fertigarzneimittel. Im Teil 2 soll nunmehr der Frage nachgegangen werden, welche Prüf- und Dokumentationspflichten beim Herstellen patientenindividueller Blister im Auftrag einer Apotheke bestehen.

https://www.ecv.de/beitrag/pharmind/Patientenindividuelles_Verblistern-05-2024

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