Hast Du einen Anspruch auf Weihnachtsgeld? ©Getty, vgajic

Schöne Bescherung: Was Du beim Weihnachtsgeld beachten musst

Socken und Schokolade unter dem Tannenbaum – und Geldsegen auf dem Konto. Da lässt sich das Fest der Liebe doch gleich viel beseelter feiern.

Weihnachtsgeld ist ein Geschenk, was bei den meisten Arbeitnehmer·innen auf Begeisterung stößt. Doch der Bonus kann auch für Konflikte sorgen – wenn er überhaupt auf dem Konto landet. Denn einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.

Dr. Britta Beate Schön, Juristin und Autorin bei Finanztip, beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das schöne Extra zum Jahresende und gibt Tipps, wie Du an die Sonderzahlung kommen kannst.

1. Wer hat alles Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Etwa die Hälfte aller Beschäftigten bekommt Weihnachtsgeld. Einen Anspruch auf die Sonderzahlung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber nur, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Das kann eine Regelung im Arbeitsvertrag sein oder sich aus einem Tarifvertrag ergeben oder weil der/die Arbeitgeber·in immer schon Weihnachtsgeld gezahlt hat. Aus einer solchen betrieblichen Übung lässt sich dann ein Anspruch ableiten, wenn der/die Arbeitgeber·in Weihnachtsgeld mindestens dreimal ohne Vorbehalt überwiesen hat.

Etwa die Hälfte aller Beschäftigten bekommt Weihnachtsgeld. 🎁

🔎 Das solltest Du beachten: Im Bewerbungsverfahren solltest Du klären, ob Dein·e neuer Arbeitgeber·in Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld leistet. Damit nicht jedes Jahr in Frage steht, ob der/die Arbeitgeber·in es auch zahlt, ist es ratsam, den Anspruch auf Weihnachtsgeld in den Arbeitsvertrag aufnehmen zu lassen oder eine Zusatzvereinbarung über die Sonderzahlung anzufordern.

 2. Was ist der Unterschied zum 13. Gehalt?

Unter einem 13. Monatsgehalt versteht man eine jährliche Sonderzahlung von einem Monatsgehalt. Das muss nicht unbedingt zu Weihnachten sein. Arbeitgeber·innen zahlen zu Weihnachten oft weniger als ein ganzes Monatsgehalt. Ein 13. Monatsgehalt ist zudem immer eine Gegenleistung für erbrachte Arbeit und nicht nur eine bloße Wertschätzung der Betriebstreue von Mitarbeitenden.

Noch mehr Infos rund um das Arbeitsrecht findest Du in unserem Video dazu:
🎥 Weihnachtszeit im Job: Was Du wissen solltest – von Urlaubsanspruch bis Weihnachtsgeld!

3. Wann darf mein·e Arbeitgeber·in mein Weihnachtsgeld kürzen/ganz aussetzen?

Arbeitgeber·innen dürfen das Weihnachtsgeld grundsätzlich auch kürzen, zum Beispiel wenn Beschäftigte längere Zeit krank waren, ein Sabbatical nehmen oder in Elternzeit sind. Die Details sind allerdings kompliziert. Meist ist im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag genau vorgesehen, wann die Sonderzahlung gekürzt werden darf.

🔎 Das solltest Du beachten: Wenn Dein·e Arbeitgeber·in Dein Weihnachtsgeld kürzen möchte oder sogar zurückverlangt, lass Dich beraten, ob dies wirklich rechtens ist.

4. Haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld in gleicher Höhe?

Arbeitgeber·innen können festlegen, wer Weihnachtsgeld bekommt und in welcher Höhe. Dabei dürfen sie nicht ohne Grund einzelne Mitarbeiter·innen der Belegschaft ausnehmen. Auch Teilzeitkräfte dürfen von der Sonderzahlung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden; ihnen steht die Sonderzahlung mindestens anteilig zu.

🔎 Das solltest Du beachten: Bei einem Jobwechsel während des Jahres kannst Du oftmals von Deinem Arbeitgeber ein Zwölftel der Sonderzahlung verlangen.

Bekommst Du Weihnachtsgeld – oder gibt es zum Fest nur ein paar nette Worte? Schreib Deine Erfahrungen mit dem Thema in die Kommentare! 💬

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