Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine

Derzeit sind hunderttausende Ukrainer auf der Flucht aus ihrem Heimatland. Es zeichnet sich eine rasche Lösung ab, um die in Österreich aufgenommenen Menschen rasch in die österreichische Krankenversicherung einzubeziehen. Dabei ersuchen wir Sie um Ihre Mithilfe.

So erhalten die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine einen Anspruch auf Krankenbehandlung, Heilmittel und Heilbehelfe über die ÖGK. Zur Überprüfung des Leistungsanspruchs durch die Vertragspartner soll den Flüchtlingen aus der Ukraine voraussichtlich ein E-Card-Ersatzbeleg übergeben werden.

Laut ÖGK wird es noch einige Tage dauern, bis die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind und die Flüchtlinge in Folge auch eine Versicherungsnummer erhalten. Die ÖGK ermöglicht österreichischen Augenoptikern und Hörakustikern bereits jetzt, Versorgungen von ukrainischen Flüchtlingen mit der ÖGK zu verrechnen.

Details zur Abwicklung mit der Österreichischen Gesundheitskasse

  • Die Flüchtlinge müssen sich, solange sie noch keine Versicherungsnummer bzw. keinen E-Card-Ersatzbeleg haben, mit ihrem Reisepass als Staatsbürger der Ukraine bei Ihnen ausweisen oder – bei anderer Staatsbürgerschaft – den „Flüchtlingsstatus“ in anderer nachvollziehbarer Weise darlegen.

  • Für die Abgabe von Heilbehelfen und Hilfsmitteln auf Kosten der ÖGK muss wie in den anderen Fällen eine Verordnung beigelegt werden.

  • Es ist kein Kostenanteil einzuheben.

  • Dem Verordnungsschein ist ein Identitätsnachweis – etwa eine Kopie des Reisepasses – beizulegen.

  • Bis zum Vorliegen der rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen ersucht die ÖGK auf Grund der fehlenden Versicherungsnummer bei der Abrechnung vor dem Geburtsdatum 4 Nullen (beispielsweise 0000TTMMJJ) und den Namen einzugeben.

  • Etwaige Bewilligungsmodalitäten gelten unverändert auch für diese Personengruppe.

  • Sobald eine Person aus der Ukraine über einen E-Card-Ersatzbeleg samt Versicherungsnummer verfügt, können die erbrachten Leistungen ganz normal wie bei allen Versicherten (mit Angabe der VSNR) abgerechnet werden.

Mit der unbürokratischen Abwicklung der Augenoptiker und Hörakustiker kann ein kleiner Teil zur Hilfe für die aus dem Krieg Geflüchteten beigetragen werden.

Weitere Informationen im optikum, Magazin für Augenoptik und Optometrie.

optikum schreibt über Magazin für Augenoptik und Optometrie

Das 2002 gegründete Online-Fachmagazin optikum informiert Augenoptiker und Optometristen kontinuierlich zu den Themen Optometrie, Brillenglastechnologie, Fassungstrends, Kontaktlinsenoptik, vergrößernde Sehhilfen, Geräteoptik, Fachliteratur, Recht und Berufspolitik.

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