Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
• Sicht- und Funktionsprüfungen
4. Überprüfung von Durchleuchtungseinrichtungen mit BV ohne Dokumentationsmöglichkeit
• Jährliche Sachverständigenbescheinigung über das Ergebnis einer Konstanzprüfung
Zur Sicherung optimaler Bildqualität und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nach §16 RöV in radiologischen Abteilungen bieten wir folgende Leistungen.
1. Konstanzprüfung an:
• Direkt- und Indirektaufnahmetechnik (für Durchleuchtungseinrichtungen und Aufnahmen von Röntgenbildverstärker) und DSA-Anlagen nach DIN 6868-3, - 4, - 8, sowie Referenzwertermittlung durch überlappende Messungen
• digitalen Aufnahmegeräten nach DIN 6868-13
• Mammographieeinrichtungen nach DIN 6868-7
• Computertomographieanlagen
• Dentalgeräten
• Bildwiedergabegeräte (Monitore)
2. Kassettenprüfungen:
• Bestimmung für Konstanz und Gleichheit des Verstärkungsfaktors von Röntgenverstärkungsfolien
• Überprüfung des Kassettenandrucks
3. Überprüfung von Filmbetrachtungsgeräten:
• Leuchtdichte
• Lichtstärke