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Kanzlei Königstraße - Köster & Kollegen - Rechtsanwälte Fachanwälte WP StB

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Zur Identitätsklärung bei der Einbürgerung müssen nicht zwingend alle Dokumente aus dem Heimatland vorliegen! Die Identität eines Antragstellers kann auch – nach mehrstufiger Prüfung – auf Basis seiner mündlichen Aussage bestätigt werden: https://www.kanzlei-koenigstrasse.de/aktuelles/identitaetsklaerung-bei-einbuergerung .

Zur Identitätsklärung bei der Einbürgerung müssen nicht zwingend alle Dokumente aus dem Heimatland vorliegen - Kanzlei Königstraße

In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass jemand, der bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Einbürgerung gestellt hat, nicht alle erforderlichenwww.kanzlei-koenigstrasse.de
Zur Identitätsklärung bei der Einbürgerung müssen nicht zwingend alle Dokumente aus dem Heimatland vorliegen - Kanzlei Königstraße
Beamtenrecht: Ruhezeit ist Ruhezeit Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes: Der Dienstherr muss den Beamten während der so genannten „Ruhezeit“ wirklich in Ruhe lassen, es darf keine Vorschriften geben wie z.B. jederzeit einsatzbereit zu sein, das Hotel nicht zu verlassen, keinen Alkohol zu trinken… Das ist dann keine Ruhezeit mehr, sondern muss beim Stundenausgleich wie Dienstzeit behandelt werden. https://www.kanzlei-koenigstrasse.de/aktuelles/beamtenrecht-ruhezeit-ist-ruhezeit

Beamtenrecht: Ruhezeit ist Ruhezeit - Kanzlei Königstraße

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte zur Frage, wie die Ruhezeit während der Einsatzzeit eines Beamten aussehen muss. Fazit: Der Dienstherr muss denwww.kanzlei-koenigstrasse.de
Beamtenrecht: Ruhezeit ist Ruhezeit - Kanzlei Königstraße
Identitätsklärung bei Einbürgerung Zur Einbürgerung müssen offizielle Dokumente vorgelegt werden, die die Identität des Antragsstellers belegen. Doch was geschieht, wenn ein solcher Identitätsnachweis nicht existiert? In Einzelfällen können auch Zeugenaussagen von Verwandten als Identitätsnachweis akzeptiert werden – so das Verwaltungsgericht Mainz in einem aktuellen Urteil: https://www.kanzlei-koenigstrasse.de/aktuelles/zur-identitaetsklaerung-bei-einbuergerung-sind-im-einzelfall-auch-zeugenaussagen-ausreichend .

Zur Identitätsklärung bei Einbürgerung sind im Einzelfall auch Zeugenaussagen ausreichend - Kanzlei Königstraße

Wer einen Antrag auf Einbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland stellt, muss offizielle Dokumente vorlegen können, die seine Identität bestätigen. Waswww.kanzlei-koenigstrasse.de
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