Zur Identitätsklärung bei der Einbürgerung müssen nicht zwingend alle Dokumente aus dem Heimatland vorliegen - Kanzlei Königstraße
In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass jemand, der bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Einbürgerung gestellt hat, nicht alle erforderlichenwww.kanzlei-koenigstrasse.de