Betriebsrat verliert Mandat wegen weitergeleiteter E-Mails
LAG-Urteil bestätigt: Wer Mitarbeiterdaten an die private E-Mailadresse weiterleitet, begeht eine grobe Pflichtverletzung. Für einen Vorsitzenden hat das den Betriebsratsausschluss mit sich gezogen.
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