Über uns
Über uns
In der Kanzlei Thomas Meyer M.A. werden vorwiegend Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen bearbeitet.
In unserem sympathischen, erfahrenen Team mit moderner Atmosphäre ist es Tag für Tag eine abwechslungsreiche und herausfordernde Tätigkeit, welche zwar keinen hohen Bekanntheitsgrad besitzt, jedoch jederzeit auch in unerwarteten sowie unterschiedlichen Lebenssituationen von Nöten ist. Der vom Gericht bestellte Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben und hat in der Regel die verantwortungsvolle Aufgabe, den Nachlass zu sichern und zu verwalten sowie die unbekannten Erben zu ermitteln.