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Unternehmensberatung: Handicapped friendly business solutions for Enterprises

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Unternehmensberatung: Handicapped friendly business solutions for Enterprises 

Dürfen wir uns vorstellen?

Ebenso ratifiziert hat es ein Zusatzprotokoll, in dem es die Zuständigkeit des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen anerkennt, Beschwerden über eine Verletzung der Rechte entgegenzunehmen und zu prüfen.

Österreich verpflichtet sich damit völkerrechtlich, die in der UN-Konvention festge­legten Standards durch österreichische Gesetze umzusetzen und zu gewährleisten."(Zitat von Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (§ 13 Bundesbehindertengesetz))

· Kompetenzbeschreibung:

Qualitätssteigerung hinsichtlich der Verwendbarkeit von Produkten und Dienstleistungen durch Menschen mit Behinderungen schon im Vorfeld, dadurch Kostenminimierung bei Umsetzung der Richtlinien der UN-Konvention im Betrieb.

Unterstützung bei der Planung und Umsetzung, Schulung der MitarbeiterInnen, Workshops, Seminare, etc...

Wir bieten Beratung mit Bezug auf die wirtschaftlichen und unternehmerischen Interessen des Kunden hinsichtlich der Anforderungen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen "UN-Konventionskonform". http://www.hmb-unternehmensberatung.at/

Unternehmensberatung hinsichtlich der Verwendbarkeit von Produkten und Dienstleistungen nach der UN-Konvention, d.h.: die Verwendbarkeit von Produkten und Dienstleistungen durch Menschen mit div. Behinderungen.

· UN-Konvention: "Was ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen?

Die UN-Konvention ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichner­staaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

· Österreich ist diesem Übereinkommen beigetreten und hat es 2008 ratifiziert.

Steckbrief

Branche

  • Beratung, Consulting