Straßenwärter (m/w/d)
Straßenwärter (m/w/d)
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 39.500 € – 52.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
Straßenwärter (m/w/d)
Über diesen Job
Achern
Vollzeit
EG 6 TVöD-V
Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Wir, das Landratsamt Ortenaukreis, arbeiten tagtäglich für die Menschen in unserer Region und eine lebenswerte Zukunft. Als moderne Kommunalverwaltung mit rund 2.700 Mitarbeitenden bieten wir Sicherheit, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und ein wertschätzendes Miteinander.
Im Straßenbauamt planen, bauen, erhalten und unterhalten wir Straßen und Radwege. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Sie als
Straßenwärter (m/w/d)
Das Video unten in der Anzeige gibt Ihnen einen Einblick in das Berufsbild.
Ihre Aufgaben
- Durchführung von Instandhaltungs- und Unterhaltungsarbeiten an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
- Pflege von Grün- und Gehölzflächen
- Einsatz im Winterdienst, d.h. Fahren des Räumfahrzeugs (Schneepflug) auf verschneiten Straßen
- Baustellenabsicherung
- Wartung von Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen
Ihre Kompetenzen
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Straßenwärter oder in einem Handwerksberuf, bevorzugt als Straßenbauer, Betonbauer, Maurer oder Landschaftsbauer
- Berufserfahrung ist von Vorteil
- Führerschein Klasse CE oder die Bereitschaft, diesen zu erwerben. Der LKW-Führerschein ist notwendig für die Arbeit in der Straßenmeisterei. Sollten Sie diesen nicht besitzen, müssen Sie diesen nach der Einstellung bei uns machen. Wir unterstützen Sie dabei und die Kosten hierfür werden übernommen. Die Schlüsselzahl 95 ist nicht erforderlich.
- Bereitschaft zur Übernahme von Rufbereitschaft (es wird ein Dienstplan über das ganze Jahr erstellt und man ist in der Regel ca. alle 6-8 Wochen für eine Woche eingeteilt)
- Einsatzbereitschaft und selbständiges Arbeiten
- Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit
- sichere Beherrschung der deutschen Sprache
Neben dem festen Grundgehalt fallen, je nach Art der Tätigkeit und bei bestimmten Arbeitszeiten, monatlich weitere Gehaltszuschläge an.
Eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 6 TVöD-V setzt eine abgeschlossene Ausbildung als Straßenwärter oder Straßenbauer voraus. In den übrigen Fällen erfolgt die Eingruppierung zunächst nach EG 5 TVöD-V und es besteht die Möglichkeit, mittels einer verwaltungsinternen Prüfung eine Gleichstellung zum Straßenwärter zu erreichen und dadurch ebenfalls nach EG 6 TVöD-V eingruppiert zu werden.