Sachbearbeiter Eingliederungshilfe (m/w/d)
Sachbearbeiter Eingliederungshilfe (m/w/d)
Sachbearbeiter Eingliederungshilfe (m/w/d)
Sachbearbeiter Eingliederungshilfe (m/w/d)
Landratsamt Altenburger Land
Öffentliche Verwaltung
Altenburg
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 38.500 € – 53.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören

Sachbearbeiter Eingliederungshilfe (m/w/d)
Über diesen Job
Im Landratsamt Altenburger Land, Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit, Fachdienst Sozialhilfe ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Sachbearbeiter Eingliederungshilfe (m/w/d)
befristet zu besetzen. Die Vollzeitstelle ist der Entgeltgruppe 9a TVöD zugeordnet.
Aufgabenschwerpunkte
- Feststellung der wirtschaftlichen und persönlichen Voraussetzungen von leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung nach den Bestimmungen des SGB IX (fachliche Hilfen der Eingliederungshilfe) und XII (existenzsi-chernde Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts)
- Berechnung, Bewilligung und Zahlung von laufenden und einmaligen Leis-tungen sowie Ermittlung von Kostenbeiträgen auf der Grundlage des SGB XII und des Einkommenssteuerrechts, einschließlich Bescheiderteilung
- Geltendmachung und Überleitung von Erstattungsansprüchen gegen andere Sozialleistungsträger sowie Bearbeitung von Kostenersatzansprüchen nach den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen.
Qualifikationsanforderungen
- eine abgeschlossene Ausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst bzw. Verwaltungsfachangestellte/r oder abgeschlossener Fortbildungslehrgang I (FL I)
- alternativ eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem bürotechnischen Beruf (insbesondere Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte/r, Sozialversicherungsfachangestellte/r oder Steuerfachangestellte/r).
Persönliche Voraussetzungen
- fundierte Kenntnisse der relevanten Rechtsgrundlagen im SGB I bis XIV
- hohe Belastbarkeit und sozial-kommunikative Kompetenz (besonders Finger-spitzengefühl im Umgang mit behinderten und kranken Menschen)
- selbstständige, eigenverantwortliche und strukturierte Arbeitsweise
- gute Anwenderkenntnisse in IT-Standardanwendungen (MS-Office, wün-schenswert auch in ABDATA und PROSOZ)
- hohes persönliches Engagement und erhöhte Eigeninitiative
- Zuverlässigkeit, Freundlichkeit, Vertrauenswürdigkeit und Diskretion sind selbstverständlich
- Bereitschaft zur umfassenden Weiterbildung und zum Selbststudium als Folge auf ständige Veränderungen des Sozialrechtes
- Führerschein der Klasse B
Das können Sie von uns erwarten:
- Einstellung als Tarifbeschäftigte/r nach TVöD-VKA
- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten)
- verhandelbarer Gestaltungsspielraum betreffend Arbeitszeit und Arbeitszeitmo-dell (unter Berücksichtigung unserer Sprechzeiten)
- alle Vorteile der Leistungen des öffentlichen Dienstes z.B. jährliche Jahresson-derzahlung, Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Arbeitstagen / Jahr, betriebliche Altersvorsorge
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- schrittweise Einarbeitung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie uns bitte Ihre vollständige Bewerbung bis zum 30.Januar 2026 an das
Landratsamt Altenburger Land Fachdienst Personal Lindenaustraße 9 04600 Altenburg oder per E-Mail an personal@altenburgerland.de ein.
Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen unter Telefonnummer 03447 586-350 zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachdienstleiterin Sozialhilfe, Frau Steffi Weichelt, (Tel.: 03447 586-730).
Bitte beachten Sie die Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Diese finden Sie auf der Homepage des Landkreises Altenburger Land unter: www.altenburgerland.de (Rubrik: Aktuelles/Presse - Stellenangebote).
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt be-rücksichtig. Zur angemessenen Berücksichtigung bitten wir, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen versenden, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. An-derenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.
Gehalts-Prognose
Unternehmens-Details

Landratsamt Altenburger Land
Öffentliche Verwaltung