Leitung des Referats „Digitale Lösungen & Digitale Infrastruktur" (m/w/d)
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Leitung des Referats „Digitale Lösungen & Digitale Infrastruktur" (m/w/d)
Leitung des Referats „Digitale Lösungen & Digitale Infrastruktur" (m/w/d)
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Ministerialbereich)
Öffentlicher Dienst, Verbände und Einrichtungen
Berlin
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 60.000 € – 80.000 € (von XING geschätzt)
- Hybrid
Leitung des Referats „Digitale Lösungen & Digitale Infrastruktur" (m/w/d)
Über diesen Job
Leitung des Referats "Digitale Lösungen & Digitale Infrastruktur" (m/w/d)
- 10315 Berlin, Alt-Friedrichsfelde 60
- Unbefristet
- Kennziffer: 197/25
Das Land Berlin ist der größte Arbeitgeber der Region. Rund 136.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung setzen sich täglich dafür ein, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für rund 3,9 Millionen Menschen funktioniert.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewährleistet umfassende Bildung in Berlin – von der frühkindlichen Betreuung bis zum Schulabschluss oder Hochschulstudium. Rund 50.000 Beschäftigte arbeiten an den Berliner Schulen, etwa 2.000 in der Verwaltung, die zentrale strategische und operative Aufgaben übernimmt.
unbefristet
Anzahl zu besetzender Stellen: 1
Besoldungsgruppe A 16 / AT 1 der AT-Bezahlungsrichtlinien, als Senatsrätin/-rat bzw. Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
Besetzbar ab sofort in Vollzeit. Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Bei Vollbeschäftigung beträgt die Wochenarbeitszeit 40 Stunden.
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine Personalentwicklungsmaßnahme, so dass entgelt- bzw. besoldungsgleiche Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können.
Bei dem zu besetzenden Aufgabengebiet handelt es sich um eine Leitungsfunktion im Sinne von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBG, welche zunächst für die Dauer von zwei Jahren im Beamtenverhältnis auf Probe bzw. für die Dauer der Probezeit auf der Grundlage eines auf zwei Jahre befristeten Dienst-/Sondervertrages übertragen wird. Die Übernahme auf unbestimmte Zeit ist nach Bewährung vorgesehen.
