IT-Managerinnen / IT-Manager (m/w/d): Weiterentwicklung und Betrieb IT-Infrastruktur für die Landesverwaltung NRW
IT-Managerinnen / IT-Manager (m/w/d): Weiterentwicklung und Betrieb IT-Infrastruktur für die Landesverwaltung NRW
IT-Managerinnen / IT-Manager (m/w/d): Weiterentwicklung und Betrieb IT-Infrastruktur für die Landesverwaltung NRW
IT-Managerinnen / IT-Manager (m/w/d): Weiterentwicklung und Betrieb IT-Infrastruktur für die Landesverwaltung NRW
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
Öffentliche Verwaltung
Düsseldorf
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 50.500 € – 69.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
IT-Managerinnen / IT-Manager (m/w/d): Weiterentwicklung und Betrieb IT-Infrastruktur für die Landesverwaltung NRW
Über diesen Job
Aufgaben:
- Netzwerk
- Sicherheitsinfrastrukturen
- RZ-Infrastrukturen (z. B. Server, Backup, Container, Virtualisierung)
- Datenbanken/Middleware
- IT-Arbeitsplatzumgebungen
- Druck, Kuvertierung und Scantechnik
- IT- und RZ-Betriebsaufgaben
- IT-Service Management nach ITIL
- Entwicklung von IT-Architekturen
- Durchführung von kleinen oder großen IT-Projekten
Qualifikationen:
- Diplom oder Master einer wissenschaftlichen Hochschule (oder vergleichbar) im Bereich Informationstechnik (Informatik, Geoinformatik, Wirtschaftsinformatik, Physik, Chemie, Elektrotechnik, Ingenieurwissenschaften, Mathematik) oder einen entsprechenden Abschluss aus einem vergleichbaren Studiengang
- Know-how in mindestens einem der nachstehenden technischen Bereiche:
- Erfahrung in mindestens einem der nachstehenden Bereiche der Informationstechnik (auch aus Praktika oder Studium):
- Sicheres Deutsch (in Wort und Schrift)
- Eine Zertifizierung im Bereich Programm- oder Service-Management
- Erfahrung in der Präsentation und Moderation
- Vertrautheit mit der Strukturierung von Aufgaben und Steuerung von Teams
- Teamgeist und Serviceorientierung
- Initiative und offen im Umgang mit Veränderungen
- Hohe Kommunikations- und Problemlösungskompetenz
- Für einige Bereiche ist eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung nach § 11 SÜG NRW erforderlich (wird im Rahmen des Einstellungsprozesses angestoßen).