Sachbearbeitung Zuwendungsrecht (m/w/d)
Sachbearbeitung Zuwendungsrecht (m/w/d)
Sachbearbeitung Zuwendungsrecht (m/w/d)
Sachbearbeitung Zuwendungsrecht (m/w/d)
Zweckverband Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen
Industrie und Maschinenbau
Flöha
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 38.000 € – 46.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Sachbearbeitung Zuwendungsrecht (m/w/d)
Über diesen Job
Der Zweckverband Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und zuverlässige Person (m/w/d) für die Sachbearbeitung des Bereiches Zuwendungsrecht im Kultursekretariat Flöha. Der Arbeitsort ist dabei wechselseitig Annaberg-Buchholz und Flöha, wobei Annaberg-Buchholz überwiegt. Die Einstellung erfolgt befristet bis 30.04.2028 in Vollzeit mit 39 h/Woche. Eine Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse möglich. Eine über die Befristung hinausgehende Zusammenarbeit wird in Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden vergleichbaren Stellen sowie bei festgestellter fachlicher Eignung geprüft.
Ihr Arbeitgeber:
Der Zweckverband Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen ist einer von fünf ländlichen Kulturräumen im Freistaat Sachsen. Bei den Kulturräumen handelt es sich um kommunale Pflichtzweckverbände auf Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes (SächsKRG). Der Erzgebirgskreis und der Landkreis Mittelsachsen sind die gesetzlichen Mitglieder des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen. Die Aufgabe des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen ist die Erhaltung und Förderung regional bedeutsamer kultureller Einrichtungen und Projekte. Der Kulturraum unterstützt dabei die Kunst- und Kulturschaffenden in mehreren Sparten durch 200 Zuwendungsverfahren im Jahr. Die Geschäftsstelle des Kulturraumes ist das Kultursekretariat und befindet sich in der Großen Kreisstadt Flöha (Mittelsachsen). In der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz befindet sich die Außenstelle des Kultursekretariats.
Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Bearbeitung von Zuwendungsverfahren im Rahmen der Förderungen durch den Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen (Einrichtungen, Projekte, Investitionen), insbesondere:
- Beratung von Fördermittelempfängern und Abstimmung mit weiteren Zuwendungsgebern
- Aufnahme und Prüfung von Anträgen
- Erlass von Zuwendungsbescheiden in Umsetzung der Beschlüsse des Kulturkonventes
- Bearbeitung von Änderungsmitteilungen
- Überwachung des Zuwendungsverfahrens und der Durchführung von Projekten
- Prüfung der Verwendungsnachweise
- Erstellen der Prüfungsdokumentation einschließlich Statistik
- Prüfung von Zuwendungsverfahren für Dritte (u. a. Kulturstiftung des Freistaates Sachsen)
- Erstellung von Prüfmitteilungen und Anhörungen bei Rückforderungs- und Zinsbescheiden
- Vorbereitung von Abhilfe- und Widerspruchsbescheiden
- Mitarbeit bei der Erstellung des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses
Unsere Anforderungen an Sie:
- Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. Angestelltenlehrgang I oder einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Kommunal- oder Landesverwaltung
- qualifizierte Kenntnisse im Verwaltungs- und Zuwendungsrecht
- Kenntnisse im öffentlichen Finanz- und Haushaltswesen und im Kommunalrecht
- grundsätzliches Interesse und Verständnis für Kunst und Kultur
- Eigenständige und strukturierte Arbeitsweise
- Engagement, Belastbarkeit sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit
- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
- Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur Nutzung des Dienst-Kfz und im Ausnahmefall die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Kfz
Unser Angebot:
- befristete Einstellung bis 30.04.2028 als Tarifbeschäftigte/r nach TVöD-VKA, vorrangig in Vollzeit
- Vergütung in der Entgeltgruppe 9a nach TVöD-VKA
- alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen sowie eine betriebliche Altersvorsorge
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Nachweis zum Berufsabschluss, Zusatzqualifikationen, Fort- und Weiterbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen) bis zum 31.12.2025 ausschließlich per E-Mail (als zusammengefasste einzelne PDF-Datei) an: Nicole.Frost@kreis-erz.de.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Kultursekretariat, Frau Weichelt, unter Telefon 03726 784547-14.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der oben genannten Frist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Person ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Kosten dafür zu tragen. Es ist nicht notwendig, den Bewerbungsunterlagen bereits ein Führungszeugnis beizufügen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter http://www.kmk.org/zab . Darüber hinaus sollten Bewerbende aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) ihrer Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet, beifügen.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist der Bewerbung beizulegen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Flöha, den 08.12.2025
