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Stadtverwaltung Geilenkirchen

Öffentliche Verwaltung

Geilenkirchen

  • Art der Beschäftigung: Vollzeit
  • 39.500 € – 56.500 € (von XING geschätzt)
  • Vor Ort
  • Aktiv auf der Suche

Mitarbeiter/in (m/w/d) für das Sachgebiet "Ruhender Verkehr"

Über diesen Job

Bei der Stadt Geilenkirchen (ca. 30.000 Einwohner) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt **eine unbefristete Vollzeitstelle **im Ordnungsamt für das Sachgebiet

Ruhender Verkehr zu besetzen. Das bieten wir:

· Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst

· Geregelte Lohnanpassungen, Jahressonderzahlung, LOB und betriebliche Altersvorsorge

· 30 Tage Jahresurlaub plus arbeitsfreie Tage an Heiligabend, Silvester und Rosenmontag

· Angebote des Gesundheitsmanagements, z. B. Massagen

· Möglichkeit des Dienstfahrrad-Leasings Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

· Die Überwachung des ruhenden Verkehrs und des öffentlichen Verkehrsraums sowie nachfolgende Sachbearbeitung

· Die Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Jugendamt und anderen Stellen und Einrichtungen

· Ermittlungs- und Kontrolltätigkeiten im Außendienst, Überprüfung von Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum Sie bringen mit:

· Fachoberschulreife

· Konfliktfähigkeit und Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, Kommunikations- und Teamfähigkeit

· Ein freundliches und sicheres Auftreten, Belastbarkeit

· Gute EDV-Kenntnisse, z. B. Office

· Bereitschaft zum Dienst auch außerhalb der normalen Dienstzeiten

· Führerschein Klasse B

Arbeitszeit und Vergütung:

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, eine Besetzung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich; angestrebt wird insgesamt eine möglichst vollständige Stellenbesetzung.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Vergütung richtet sich je nach Voraussetzung bis Entgeltgruppe 5 TVöD. Die Stadt Geilenkirchen fördert aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vielfalt aller Menschen in der Verwaltung. Wir begrüßen Bewerbungen aus allen Altersgruppen unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Behinderung, Religion, Nationalität, Weltanschauung und sexueller Orientierung und Identität. Die Bestimmungen des AGG, LGG NRW und SGB IX finden Anwendung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, vollständiger Tätigkeitsnachweis, Zeugnis, Arbeitszeugnisse, Referenzen) sowie E-

Mail-Adresse über unser Bewerbungsportal unter** https://www.geilenkirchen.de/karriere/ (https://www.geilenkirchen.de/karriere/) bis zum 11.01.2026.**

Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an bewerbung@geilenkirchen.de (https://mailto:bewerbung@geilenkirchen.de) senden oder in Ausnahmefällen per Post einreichen an den Bürgermeister der Stadt Geilenkirchen

Hauptamt

Markt 9

52511 Geilenkirchen Die einzelnen Dokumente sollten eine Dateigröße von 1 MB nicht überschreiten.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, können nicht erstattet werden. Haben Sie Fragen?

Fachliche Fragen beantwortet Ihnen Herr Beemelmanns (Tel. 02451/629-917; E-Mail:

bewerbung@geilenkirchen.de).

Mehr über die Stadt Geilenkirchen unter www.geilenkirchen.de (http://www.geilenkirchen.de) .

Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.

Gehalts-Prognose

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