W2 Universitätsprofessur „Wasserwirtschaft“ (m/w/d)
W2 Universitätsprofessur „Wasserwirtschaft“ (m/w/d)
W2 Universitätsprofessur „Wasserwirtschaft“ (m/w/d)
W2 Universitätsprofessur „Wasserwirtschaft“ (m/w/d)
HafenCity Universität Hamburg
Forschung
Hamburg
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 50.000 € – 62.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
W2 Universitätsprofessur „Wasserwirtschaft“ (m/w/d)
Über diesen Job
An der HCU ist die folgende Professur zu besetzen: W2 Universitätsprofessur "Wasserwirtschaft" (m/w/d)
Zuordnung: Bauingenieurwesen (M.Sc./B.Sc.)
Besoldungsgruppe: W2
Dienstbeginn: SoSe 2027
Eine Einstellung erfolgt nach § 16 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) in der Regel im Beamtenverhältnis.
Aufgaben der Professur:
Die Professur vertritt das Themengebiet der Wasserwirtschaft, insbesondere der Siedlungswasserwirtschaft, im Bauingenieurwesen. Die Schwerpunkte bilden die zukünftigen wasserwirtschaftlichen Herausforderungen in Metropolregionen infolge des Klimawandels sowie die Planung und Bemessung der dazugehörigen Systeme zum Schutz vor Hochwasser, Sturmfluten, Starkregen und Dürreereignissen.
Dabei gestaltet die Professur die Forschung und Lehre innovativ und progressiv. Der Anwendung von KI wird eine besondere Aufmerksamkeit zugewandt. Die Professur wirkt zudem an neuen kollaborativen und interdisziplinären Forschungsvorhaben mit, die das Profil der HCU stärken.
In der Lehre unterrichtet die Professur in den Bachelor- und Master-Studiengängen der HCU, an deren Gestaltung und Weiterentwicklung mitgewirkt wird. Die Professur ist zuständig für das Wasserwesen, die Siedlungswasserwirtschaft und die wassersensible Stadtentwicklung. Sie vermittelt innovative Ansätze im Bereich der umweltgerechten Infrastruktur- und Stadtplanung.
Dabei berücksichtigt die Professur internationale Perspektiven. Lehrveranstaltungen und Forschungsprojekte sollen in deutscher und englischer Sprache gehalten und verfasst werden.
Erwartet wird eine aktive Mitwirkung in Gremien der HCU, insbesondere in den Studienprogrammen des Bauingenieurwesens.
Weitere dienstliche Aufgaben der Universitätsprofessur ergeben sich aus § 12 HmbHG und der Funktionsbeschreibung. § 12 Absatz 7 Satz 2 HmbHG findet Anwendung.
Einstellungsvoraussetzungen:
Wissenschaftliche Qualifikationen sowie weitere Voraussetzungen gemäß § 15 HmbHG. Die für die Universitätsprofessur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen sind durch eine Juniorprofessur, eine Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Tätigkeit nachzuweisen.
Weitere Anforderungen:
- Überdurchschnittliche (mindestens sehr gute/magna cum laude) Promotion oder äquivalente Leistung in den genannten Fachgebieten des Bauingenieurwesens.
- Erfahrungen in der Entwicklung und Durchführung von Forschungsprojekten (bspw. Drittmittelprojekte).
- Relevante Beiträge zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Professur und benachbarter Gebiete.
- Hohe Lehrkompetenz, nachgewiesen i.d.R. durch bereits realisierte und evaluierte eigenverantwortliche Hochschullehre von mindestens 2 Jahren.
- Wissenschaftliche Leistungen im Bereich der Professur, nachgewiesen durch durchgeführte Projekte oder Publikationen
- Erfahrungen in der interdisziplinären Lehre und Forschung sowie der Betreuung von Studienprojekten sind wünschenswert.
- Erfahrungen in der Praxis der Projektentwicklung und -umsetzung sind wünschenswert.
Bewerbungsschluss: 01.04.2026
