Kanzler (w/m/d)
Kanzler (w/m/d)
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 43.000 € – 56.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Kanzler (w/m/d)
Über diesen Job
Über uns:
Die Hochschule Karlsruhe ist eine in Forschung und Lehre international und interdisziplinär ausgerichtete Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW). Mit über 7.000 Studierenden, über 200 Professuren und ca. 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, über 40 Bachelor- und Masterstudiengängen sowie einem jährlichen Haushaltsvolumen von 54 Mio. Euro und Drittmitteln von mehr als 15 Die Hochschule hat einen ingenieurwissenschaftlichen Schwerpunkt mit der strategischen Ausrichtung auf angewandte Forschung und gesellschaftliche Verantwortung. Aktuell befindet sie sich in einem Transformationsprozess, der neue Studiengänge wie beispielsweise Quantencomputing beinhaltet.
Qualifikationen:
- Gemäß § 16 Abs. 1 des baden-württembergischen Landeshochschulgesetzes (LHG) ist der Kanzler hauptamtliches Mitglied des Rektorats und führt die Ressorts Wirtschaft und Personal. Der Kanzler ist Beauftragter für den Haushalt und leitet die zugeordneten Verwaltungsbereiche inklusive Infrastruktur. Für diese Führungsaufgabe sucht die Hochschule eine engagierte, werteorientierte Persönlichkeit mit ausgeprägter Kommunikationsfähigkeit. Innovationsfähigkeit und Erfahrung in der Weiterentwicklung von Organisationsstrukturen und -prozessen, Verhandlungsgeschick und Entscheidungsstärke zeichnen sie aus. Die Hochschule erwartet zudem Lösungsorientierung und die Bereitschaft, die Hochschule aktiv in ihrer Transformation und Prozessgestaltung zu begleiten.
- Die Stelle ist mit W3 zuzüglich eines der Größe der Hochschule angemessenen Funktionsleistungsbezugs dotiert.
- Erwartet werden insbesondere mehrjährige Leitungserfahrung mit Personal- und Wirtschaftsverantwortung und grundlegende juristische Kenntnisse insbesondere im Haushalts-, Personal- und Verwaltungsrecht des öffentlichen Dienstes sowie fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Praktische Erfahrungen im Wissenschaftsmanagement und hochschulpolitische Erfahrung sind von Vorteil. Die Aufgaben der Kanzlerin bzw. des Kanzlers erfordern eine starke Führungspersönlichkeit mit einem Schwerpunkt auf strategische Weiterentwicklung und Mitgestaltung der Hochschule.
- Die Kanzlerin oder der Kanzler muss einen Hochschulabschluss haben und auf Grund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in der Personal- und Wirtschaftsverwaltung, erwarten lassen, den Aufgaben des Amtes gewachsen zu sein
- Der aktuelle Amtsinhaber kandidiert aufgrund seines Ruhestandseintritts nicht mehr für eine weitere Amtszeit.
- Die Kanzlerin oder der Kanzler wird vom Hochschulrat und Senat gemeinsam gewählt (§ 18 Abs. 2 LHG). Die Ernennung erfolgt durch den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg für eine Amtszeit von sechs bis acht Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit, soweit nicht durch Vertrag ein befristetes Dienstverhältnis begründet wird. Wiederwahl ist möglich.
Weitere Informationen:
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
