Professur (W2) für Europarecht (m/w/d)
Professur (W2) für Europarecht (m/w/d)
Professur (W2) für Europarecht (m/w/d)
Professur (W2) für Europarecht (m/w/d)
Freistaat Sachsen
Öffentliche Verwaltung
Meißen
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 53.500 € – 64.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Aktiv auf der Suche
Professur (W2) für Europarecht (m/w/d)
Über diesen Job
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An der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum ist am Fachbereich Allgemeine Verwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine PROFESSUR (W 2) FÜR EUROPARECHT (M/W/D) unbefristet zu besetzen.
An der HSF Meißen unterrichten Dozenten den sächsischen Verwaltungsnachwuchs in verschiedenen Lehrgebieten mit hohem Praxisbezug und einer Orientierung auf die Vermittlung von Problemlösungskompetenzen. Die Vermittlung der Lehrinhalte umfasst dabei nicht nur die didaktische Aufbereitung des Lehrgebietes, sondern auch einen interdisziplinären Blick auf die Anforderungen der Verwaltung.
Die Professur umfasst die Lehrgebiete:
- Europarecht sowie
- europäisches und nationales Fördermittelrecht einschließlich Haushalts- und Verfahrensrecht.
Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt in der fachbezogenen Lehre. Diese findet überwiegend in Präsenz in Seminargruppen von bis zu 25 Studierenden statt. Neben Lehre und Forschung umfasst die Tätigkeit insbesondere die Erstellung von Lehrmaterialien, die Abnahme von Prüfungen, die Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten sowie die Mitwirkung an den Hochschulaufgaben. Darüber hinaus wird die Bereitschaft vorausgesetzt, bei Bedarf weitere Lehrgebiete, insbesondere Verwaltungsrecht, auch an an-deren Fachbereichen zu gestalten und zu übernehmen.
Der Fachbereich Allgemeine Verwaltung bildet den Verwaltungsnachwuchs des Freistaates Sachsen und der kommunalen Selbstverwaltungsträger in der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in einem grundständigen und einem berufsintegrierenden Studiengang Allgemeine Verwaltung (LL.B.) aus. Berufsbegleitende Masterstudiengänge runden das Studienangebot ab. In allen Studiengängen werden einschlägige wissenschaftliche Kenntnisse und Methoden sowie die erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt.
Im Bereich der anwendungsorientierten Forschung ist die HSF Meißen durch Fachnetzwerke und Kontakte zu Praxispartnern in der Verwaltung gut vernetzt. Die Forschungstätigkeit wird administrativ durch das Sächsische Institut für Verwaltungsinnovation (SIVIM) unterstützt. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit studentischen Hilfskräften bei Forschungsprojekten möglich.
Neben den attraktiven Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes und den Vorzügen der akademischen Tätigkeit an einer familiären und kompakten Hochschule mit hohem Praxisbezug besteht in Abhängigkeit der individuellen Leistungen die Möglichkeit, Leistungsbezüge zu vereinbaren.
Zwingende Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle sind (bitte Nachweise beifügen):
1. ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität in Verbindung mit einem abgeschlossenen Vorbereitungsdienst (Abschluss als Volljurist) oder ein anderes abgeschlossenes Studium in einer rechts- oder verwaltungswissenschaftlichen Fachrichtung an einer Hochschule
und
2. eine pädagogische Eignung sowie hochschuldidaktische Kenntnisse, die insbesondere durch eine Probevorlesung nachzuweisen sind
und
3. eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
und
4. besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Die beruflichen Erfahrungen sollen sich zumindest auf einen Teil der vorgesehenen Lehrinhalte beziehen.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 8 Abs. 3 Fachhochschule-Meißen-Gesetz i. V. m. § 59 Abs. 5 und 6 Sächsisches Hochschulgesetz.
Wünschenswert sind Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung und mit dem Einsatz digitaler Lehrformate.
Erwartet werden darüber hinaus:
- die Bereitschaft und Fähigkeit zur Kooperation mit internationalen Partnerhochschulen,
- die Wahrnehmung der in § 69 Abs.1 bis 3 SächsHSG und in der VwV Regelstundenverpflichtung SMI genannten Dienstaufgaben,
- die Bereitschaft zu regelmäßiger methodisch-didaktischer Fort-bildung, hierfür bieten wir Ihnen bedarfsorientierte, vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten,
- die Fähigkeit und Bereitschaft zu anwendungsorientierter Forschung und Beteiligung an entsprechenden Projekten der Hochschule sowie
- die Bereitschaft zur Übernahme von Funktionen in der akademischen Selbstverwaltung.
Die Einstellungsvoraussetzungen und die dienstrechtliche Stellung von Professorinnen und Professoren richten sich nach dem Sächsischen Beamtengesetz. In das Beamtenverhältnis kann grundsätzlich nur berufen werden, wer die persönlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt. Für erstmals Berufene erfolgt die Einstellung als Professor zum Zweck der Erprobung zunächst als Tarifbeschäftigter im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt dabei die Vergütung zunächst nach Entgeltgruppe 13 oder 14 TV-L.
Wir konnten Ihr Interesse wecken?
Dann freuen wir uns über die Zusendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (inkl. Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Abschlusszeugnissen und sofern vorhanden aktuellen Leistungsnachweisen wie Beurteilungen, Arbeitszeugnissen etc. sowie ggf. dem Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte) bis zum 19. Januar 2026 an:
Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
der Rektor
Herbert-Böhme-Straße 11
01662 Meißen
oder per E-Mail an: stellenausschreibung@hsf.sachsen.de
Als Ansprechpersonen stehen Ihnen Herr Prof. Dr. Ralf Lunau (Leiter des Fachbereiches Allgemeine Verwaltung, Tel.: 03521 473 450, E-Mail: fachbereich-allg_Verwaltung@hsf.sachsen.de) sowie Frau Emma Dembny (Sachbearbeiterin Personal, Tel.: 03521 473 624, E-Mail: emma.dembny@hsf.sachsen.de) zur Verfügung.
Bitte fassen Sie bei einer Bewerbung per E-Mail die Anlagen in einer PDF-Datei mit einer Größe von maximal 10 MB zusammen.
Für weitere Informationen zur verschlüsselten Kommunikation nutzen Sie bitte die Angaben unter www.hsf.sachsen.de/kontakt.
Wir weisen gemäß Art. 6 Abs. 1c, Art. 88 Datenschutzgrundverordnung i. V. m. § 11 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.hsf.sachsen.de/datenschutz.
Wir sind bestrebt, Menschen mit Behinderungen oder ihnen Gleichgestellte besonders zu fördern, achten im Bewerbungsverfahren bei gleicher Eignung auf ihre bevorzugte Berücksichtigung und fordern Sie daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Wir bitten, der Bewerbung einen entsprechenden Nachweis beizufügen.
Die Sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität.
Es ist ein besonderes Anliegen der staatlichen Verwaltung, den Anteil von Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen. Daher werden mit Hinweis auf das Sächsische Gleichstellungsgesetz Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
