Fachkoordination Asyl/ Staatsangehörigkeiten
Fachkoordination Asyl/ Staatsangehörigkeiten
Fachkoordination Asyl/ Staatsangehörigkeiten
Fachkoordination Asyl/ Staatsangehörigkeiten
Landkreis Saalekreis
Öffentliche Verwaltung
Merseburg
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 45.500 € – 54.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Fachkoordination Asyl/ Staatsangehörigkeiten
Über diesen Job
Der Saalekreis, im Zuge der Kreisfusion im Jahr 2007 entstanden, schließt sich wie ein Ring um die kreisfreie Stadt Halle (Saale). In ihm verbinden sich Tradition und Moderne, werden vergangene Zeugen bewahrt und berichten futuristisch anmutende Industriekomplexe vom Ideenreichtum der Menschen. Er ist ein lebens- und vor allem liebenswerter Landkreis, den es zu entdecken gilt. So vielfältig wie unsere Aufgaben sind auch unsere Jobmöglichkeiten.
Im Ausländeramt ist am Dienstort Merseburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle/ ein Dienstposten als
Fachkoordination (m/w/d) Asyl/ Staatsangehörigkeiten
in Vollzeit zu besetzen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
Fachkoordination Asyl/ Fachkoordination Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- fachliche Beratung der Sachbearbeiter im Sachgebiet in den Bereichen Asyl und Staatsangehörigkeiten jeglicher Art
- Mitarbeit an der Gestaltung von Dienstvereinbarungen/ Dienstanweisungen, Zuarbeit für die Sachgebietsleitung
- Bearbeitung und Entscheidung in herausgehobenen, komplizierten oder nicht klassischen Fällen
Entscheidung in Rechtsbehelfsverfahren und Verwaltungsrechtsstreitigkeiten
- Widerspruchsprüfung, ggf. Erlass von Abhilfeentscheidungen
- Bei Nichtabhilfe - Erstellen von Vorlageberichten und Abgabe von Stellungnahmen an die Widerspruchsbehörden
- Prüfung der Rechts- und Sachlage in Verwaltungsrechtsstreitigkeiten, Klage-, Beschwerde- und Antragsverfahren
- Zuarbeiten zu Stellungnahmen zu Klage-, Beschwerde- und Antragsverfahren an Gerichte, Petitionsausschuss des Landtages und die Härtefallkommission
Entscheidung über Freiheitsentziehungsmaßnahmen
- Entscheidungen über Freiheitsentziehung gern. § 62 Abs. 5 und § 62 b AufenthG
- Beantragung von Abschiebungshaft nach dem AufenthG
- Beantragung von Überstellungshaft nach der Dublin III-VO
- Prüfung der Länge der Abschiebehaft und ggf. Beantragung der Verlängerung der Haft
- Prüfung der Haftbedingungen in der jeweiligen Vollzugsanstalt
Aufenthaltsrechtliche Entscheidungen über Anträge auf Erteilung, Beschränkung, Entziehung und Versagung von Aufenthaltstiteln und Duldungen nach Vorlage des Verwaltungsvorganges durch den Sachbearbeiter
- Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen
- Anhörung Beteiligter zur Führung ehelicher Lebensgemeinschaft, Ausübung Personensorge bzw. Umgangsrecht mit Kindern
- Gewährung rechtlichen Gehörs bei beabsichtigter Ablehnung der Anträge
- Ermittlung sowohl eigenständig als auch in Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- Eigenständige Bescheidung der Anträge unter Ausübung des eingeräumten Ermessens
- Festlegung von Bedingungen und Auflagen in den Aufenthaltstiteln
- Ausübung des Entschließungsermessens beim Entzug von Aufenthaltstiteln
- Prüfung der Sicherung des Lebensunterhalts nach Vorschriften des SGB II und des AufenthG
Entscheidungen und Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen
- Prüfung des Vorliegens von inlandsbezogenen oder zielstaatsbezogenen Ausreisehindernissen auf Antrag oder von Amts wegen
- Anhörung Beteiligter, Ermittlung sowohl eigenständig als auch in Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- Entscheidung über die Gewährung der Aussetzung der Abschiebung einschließlich erforderlicher Bedingungen und Auflagen, inkl. Bescheidung
- Organisation von Abschiebungen in Zusammenarbeit mit beteiligten Behörden
- Koordinierung der Abschiebehaftverfahren mit beteiligten Behörden (Ausländerbehörden, Polizei, Gerichte, Zentrale Abschiebungsstelle, Haftanstalten)
- Einleitung und Durchführung von Passbeschaffungsmaßnahmen
- Persönliche Vorsprache und Vertretung vor ausländischen Botschaften und Vertretungen
- Organisation von freiwilligen Ausreisen in Zusammenarbeit mit IOM - Internationale Organisation für Migration
- Anordnung von Passbeschaffung und Botschaftsvorsprachen unter Anordnung von Sofortvollzug
- Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für Leistungseinschränkungen und Unterrichtung der
Leistungsbehörde nach dem AsylbLG
Bekämpfung illegalen Aufenthalts und Ausweisung von Ausländern
- Gewährung rechtlichen Gehörs
- Erlass von Ausreiseaufforderungen
- Erlass von Abschiebungsandrohungen oder Abschiebungsanordnungen
- Prüfung der Ausweisungstatbestände vom Amts wegen
- Prüfung des Ausweisungsinteresses und des Bleibeinteresses in Zusammenarbeit mit Gerichten, Behörden, Haftanstalten, Ärzten und anderen Beteiligten
- Erlass von Ausweisungsverfügungen ggf. unter Androhung von
Sofortvollzug
Ihr Profil
Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium in den Fachrichtungen Öffentliche Verwaltung, Rechtswissenschaften mit erster juristischer Prüfung oder einem vergleichbaren Abschluss mit juristischen Ausbildungsschwerpunkt als Bachelor of Law. Alternativ haben Sie erfolgreich einen Beschäftigtenlehrgang II abgeschlossen oder verfügen über die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, des allgemeinen Verwaltungsdienstes.
Idealerweise haben Sie anwendungsbereite Kenntnisse im Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht. Fachliche Erfahrungen und Spezialkenntnisse im Ausländerrecht sind wünschenswert. Englische Sprachkenntnisse sind von Vorteil.
Sie arbeiten gerne selbständig und sind zuverlässig, verfügen über ausgeprägte Kommunikations- und Durchsetzungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Teamfähigkeit. Interkulturelle Kompetenzen sowie Kritik- und Konfliktfähigkeit runden Ihr Profil ab.
Vorausgesetzt werden mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf Niveaustufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens.
Das können wir Ihnen als moderner, öffentlicher Arbeitgeber bieten
Arbeitszeit und Vergütung/Eingruppierung
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Beschäftigungsverhältnis 39 Wochenstunden und im Beamtenverhältnis 40 Wochenstunden .
Die Stelle/ der Dienstposten ist mit der EG 10 TVöD VKA bzw. A 10 LBesG LSA bewertet.
Sind Sie bereits im Öffentlichen Dienst tätig und wechseln zu uns, bieten wir Abordnungen zur Erprobung an. Diese Möglichkeit besteht bei Tarifbeschäftigten und Beamten in Abstimmung mit der abgebenden Behörde.
Die Anerkennung von Berufserfahrungen für die Stufenzuordnungen erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten des TVöD-VKA bzw. der beamtenrechtlichen Vorschriften.
Bewerbung und Kontakt
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung (www.saalekreis.de) bis zum 07.01.2026. Nähere Auskünfte zum Anforderungs- und Aufgabenprofil erteilt Ihnen Ihr zukünftiger Vorgesetzter Herr Biermann unter der Telefonnummer 03461 40-1234.
Für Verfahrensfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung steht Ihnen Frau Luhanek unter der Telefonnummer 03461 40-2123 gern zur Verfügung. Der Landkreis Saalekreis fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung werden bei gleicher Eignung angemessen berücksichtigt.
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich unser Onlineportal. Für eine erfolgreiche Bewerbung können nur abgeschlossene Bewerbungsvorgänge mit vollständig hochgeladenen Unterlagen akzeptiert werden. Reise-/Bewerbungskosten und andere Aufwendungen werden nicht erstattet.
i.A. Nancy Schönfelder
Amtsleiterin Personalamt
