Controller*in (m/w/d)
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Controller*in (m/w/d)
KiWORK GmbH
Sonstige Branchen
Traun
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- Hybrid
- Zu den Ersten gehören
Controller*in (m/w/d)
Über diesen Job
Controller*in (m/w/d)
Anforderungen
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
- Mehrjährige Erfahrung im Controlling in einem Produktionsbetrieb
- Sehr gute MS Office Kenntnisse, insbesondere Excel
- Hohe IT-Affinität und Freude am Aufbau neuer Strukturen
- Erfahrung mit BI-Tools (z. B. Qlik Sense) von Vorteil
- Grundkenntnisse in SQL / Programmierkenntnisse von Vorteil
- Analytisches Denken und Zahlenaffinität
- Selbstständige, strukturierte Arbeitsweise sowie Teamfähigkeit und Engagement
Aufgabengebiet
- Erstellung und Analyse von Kennzahlen zur Performancemessung
- Durchführung von Vor- und Nachkalkulationen
- Aufbau und Weiterentwicklung von Dashboards und Auswertungen (Qlik Sense)
- Durchführung von regelmäßigen Analysen (z. B. Touren, Inventur, Deckungsbeiträge)
- Erstellung von Entscheidungsgrundlagen für die Geschäftsführung
- Weiterentwicklung der Kostenrechnung und Controlling-Prozesse
- Durchführung von Ad-hoc-Analysen und Unterstützung im operativen Controlling
Wir bieten
- Direkteinstellung beim Kunden (keine Überlassung)
- Familiäre Unternehmenskultur in einem stabilen Unternehmen
- Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice-Möglichkeit
- Verantwortungsvolle Position mit echtem Gestaltungsspielraum
- Möglichkeit, aktiv eine neue Controlling-Struktur mit aufzubauen
- Professionelles Onboarding sowie laufende Weiterentwicklung
- Zahlreiche Benefits wie Mitarbeiterevents, vergünstigtes Tanken, Essensgutscheine und Mitarbeiterkonditionen
Entlohnung
ab 3.800,00 € / Monat brutto + Überzahlung je nach Erfahrung und QualifikationDu bist KiWORKer/in? Du kennst jemanden in Deiner Familie oder in Deinem Freundeskreis der auf JOBSUCHE ist? - Wirb eine/n neue/n KiWORKer/in und sichere Dir Deine Belohnung im Wert von 150,- EUR*
*150,- EUR Einkaufsgutschein werden nach dem vollendeten dritten Beschäftigungsmonat des neuen Mitarbeiters an den Werber ausbezahlt. Es bestehen keinerlei Rechtsansprüche aus die Prämie. Die Prämie kann nicht bar abgelöst werden.