Arbeitszeugnis in der Bewerbung – ja oder nein?
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, hast Du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses kannst Du, ebenso wie ein Zwischenzeugnis, für Bewerbungen nutzen. Stellt sich jedoch die Frage, ob das heutzutage noch üblich ist und worauf Du achten musst.
Das Thema Arbeitszeugnis wird für Dich nicht erst wichtig, wenn Du einen Jobwechsel planst. Stattdessen kannst und solltest Du schon während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses immer wieder ein Zwischenzeugnis anfragen. Wieso? Ganz einfach: Zum richtigen Zeitpunkt kann das Zwischenzeugnis besser ausfallen als ein Arbeitszeugnis zum Ende des Arbeitsverhältnisses – weil Du vielleicht mit dem oder der aktuellen Chef·in ein besonders gutes Verhältnis hast oder weil Du gerade ein Projekt mit Bravour abgeschlossen hast. Ein generelles Recht auf ein Zwischenzeugnis hast Du zwar nicht, es ist aber durchaus üblich, dieses zum Beispiel in folgenden Situationen zu erbitten:
Wechsel eines oder einer Vorgesetzten
Interne berufliche Veränderung (Beförderung, Jobwechsel, etc.)
Planung einer Fort- oder Weiterbildung
Vor einer beruflichen Auszeit (Elternzeit, Sabbatical, etc.)
Anstehender Betriebsübergang
Viele Arbeitnehmer·innen beantragen das Zwischenzeugnis auch schlichtweg in regelmäßigen Abständen, wenn die letzte Beurteilung lange her ist – und um keinen Verdacht zu erregen, sprich das Zwischenzeugnis wird sozusagen zur Gewohnheit.
Ein Zwischenzeugnis schöpft Verdacht
Damit ist ein wichtiges Stichwort gefallen, denn viele Arbeitgeber werden hellhörig, wenn ein·e Mitarbeiter·in ein Zwischenzeugnis verlangt. Schnell steht der Verdacht im Raum, er oder sie wolle den Job wechseln. Schließlich ist es in Bewerbungsprozessen üblich, solche Arbeitszeugnisse als Referenz anzuhängen. Du musst Dich daher auf kritische Fragen einstellen, wenn Du bei dem oder der Vorgesetzten nach einem Zwischenzeugnis fragst. Zudem muss Dir bewusst sein, dass Du mit der Frage eventuellen Verdacht erregst. Planst Du also keinen Jobwechsel – zumindest nicht akut – gilt es umso mehr zu beweisen, dass Du dem Unternehmen gegenüber loyal bist. Trotzdem bringt das Zwischenzeugnis noch einen weiteren Vorteil mit sich: Wenn Du eines Tages doch aus dem Unternehmen ausscheidest, darf die Bewertung im abschließenden Arbeitszeugnis nicht ohne nachvollziehbare Begründung deutlich von jener in den Zwischenzeugnissen abweichen. Der oder die Aussteller·in genießt also weniger Gestaltungsfreiheit und Du damit mehr Sicherheit, dass es sich um ein gutes Zeugnis handelt.
Worauf Du bei jedem Zeugnis achten musst
Sei es ein Zwischenzeugnis oder das abschließende Arbeitszeugnis, weil Du das Unternehmen verlässt: In beiden Fällen ist es wichtig, dass Du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangst. Bei Beendigung eines Jobverhältnisses hast Du darauf sogar einen rechtlichen Anspruch, allerdings musst Du es aktiv beantragen. Ansonsten stellt Dir der Arbeitgeber unter Umständen nur ein einfaches Arbeitszeugnis aus. Dieses enthält die wichtigsten Eckdaten Deiner Beschäftigung im Unternehmen und ist damit eine Arbeitsbescheinigung, jedoch umfasst es keine Bewertung Deiner Arbeit. Anders beim qualifizierten Arbeitszeugnis. Es enthält Informationen sowie Bewertungen zu Deinen Qualifikationen, Arbeitsleistungen sowie sozialen Kompetenzen. Sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag keine abweichenden Regelungen vereinbart wurden, kannst Du das Arbeitszeugnis bis zum Ablauf eines Jahres nach Verlassen des Unternehmens einfordern. Der Arbeitgeber hat dann eine zweiwöchige Frist, um dieses auszustellen; in Einzelfällen ist dieser Zeitraum länger.
Es kommt aber nicht nur auf die äußere Form an, sondern auch auf den Inhalt. Wenn Du ein Arbeitszeugnis erhältst, ist es deshalb wichtig, dieses im Detail zu prüfen. Denn was für Laien nach einem guten Zeugnis klingt, kann für den Profi eine schlechte Bewertung sein. Beim Arbeitszeugnis haben sich nämlich spezielle Formulierungen etabliert, die als eine Art Fachsprache zwischen den Personaler·innen fungiert: Steht beispielsweise darin, dass Deine Arbeit „zu unserer vollen Zufriedenheit“ war, ist das nur vergleichbar mit der Schulnote 3. Eine Schulnote 1 wäre hingegen die Formulierung „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Du siehst: Der Teufel liegt im Detail, wie man so schön sagt. Wichtig ist deshalb, dass Du das Arbeitszeugnis durch eine·n Expert·in prüfen lässt. Das gilt sowohl für den Inhalt als auch für die Form und Gestaltung.
Ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten
Diese Prüfung ist einerseits wichtig, damit Du weißt, ob Du das Arbeitszeugnis überhaupt für Bewerbungen nutzen kannst oder ob es Deine Chancen eher schmälert. Andererseits kannst Du Dich gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis wehren und das solltest Du auch. Schließlich hast Du laut Gesetz Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis. Sollte es in seiner Form und Gestaltung oder inhaltlich nicht Deinen Ansprüchen genügen, kannst Du daher beim Arbeitgeber um eine Korrektur bitten. In vielen Fällen zeigen sich die Aussteller·innen einsichtig und korrigieren Fehler oder verbessern die Bewertung. Weigern sie sich hingegen, brauchst Du gute Argumente, um den Rechtsweg einzuschlagen, sprich Du musst beweisen können, dass Deine Arbeitsleistung besser war als angegeben. Zwischenzeugnisse sind dafür ein guter Beweis – und auch deshalb so wichtig.
Arbeitszeugnis in der Bewerbung?
Zuletzt die Frage, ob es noch zeitgemäß ist, ein Arbeitszeugnis überhaupt einer Bewerbung anzuhängen. Die klare Antwort lautet: Ja. Viele Personaler·innen überprüfen die Bewerbung beim ersten Sichten auf ihre Vollständigkeit und achten dabei auch darauf, ob Arbeitszeugnisse enthalten sind. Das bedeutet aber nicht, dass sie diese auch lesen. Tatsächlich spielen sie im Auswahlprozess oft eine untergeordnete Rolle. Hast Du ein gutes (Zwischen-) Zeugnis zur Hand, solltest Du es dennoch anfügen, eben der Vollständigkeit zuliebe. Hast Du hingegen kein oder nur ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten, lässt Du es weg. Dann ist die Bewerbung jedoch unvollständig und es kann sein, dass Du Dich im Vorstellungsgespräch dafür rechtfertigen musst. Ein Grund, um Dich aus dem Bewerbungsprozess auszuschließen, sind fehlende Zeugnisse aber in den meisten Fällen nicht. Es gibt daher keinen Anlass zur Panik, wenn das Arbeitszeugnis nicht rechtzeitig (in der gewünschten Form) vorliegt.
Welche Erfahrungen hast Du mit dem Thema gemacht? Wie wichtig findest Du Arbeitszeugnisse in Bewerbungen und worauf gilt es Deiner Meinung nach zu achten? Oder hast Du weitere Anregungen zum Thema? Dann hinterlass gerne einen Kommentar!

