Lässt Du ChatGPT Deine beruflichen Mails schreiben? Dann solltest Du diese rechtlichen Stolpersteine kennen
KI-Chatbots wie ChatGPT sind aus dem beruflichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Aber Vorsicht: Wer sie als Unterstützung am Arbeitsplatz einsetzt, muss sich vorher informieren.
Es ist eine verlockende Vorstellung: Anstatt viel Zeit mit dem Feinschliff von beruflichen E-Mails zu verbringen, könnte man einfach einen KI-Chatbot damit beauftragen. Aber Moment mal: Ist das überhaupt rechtlich unbedenklich?
⚠️ Die Angelegenheit ist alles andere als simpel
Um es vorwegzunehmen: Die Rechtslage ist alles andere als einfach. Als generelle Richtschnur kann man jedoch festhalten: "Solange der Arbeitgeber zustimmt, ist vieles möglich", betont der Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Meyer. Ohne diese Zustimmung sollte man jedoch vorsichtig sein, E-Mails, die von einem KI-Chatbot verfasst wurden, eigenhändig zu versenden.
Meyer verweist hier auf Paragraph 613 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Laut diesem Paragraphen muss der Arbeitnehmer seine Dienste persönlich leisten. "Aber KI ist nicht dasselbe wie eine Maschine oder ein einfaches Korrekturprogramm", erläutert Meyer. "Es handelt sich um etwas, das gewissermaßen die gesamte Arbeit übernimmt." Daher könnte man "diskutieren, ob man dann überhaupt noch persönlich die Aufgaben erfüllt."
Und es gibt noch einen weiteren Aspekt. "Das ist die Fürsorgepflicht des Arbeitnehmers", sagt Fachanwalt Meyer. Sie ergibt sich aus Paragraf 241 Absatz 2 BGB. Demnach muss der Arbeitnehmer auf die Interessen des Arbeitgebers Rücksicht nehmen. Im Fall der Nutzung von KI könnten das Meyer zufolge "zum Beispiel Interessen des Urheberrechts sein oder des Datenschutzes".
Das wird vor allem dann relevant, wenn Mitarbeiter nicht nur kurze E-Mails, etwa für Terminbestätigungen, von einer KI erstellen lassen, sondern umfassende Ausarbeitungen für Kunden. "Wenn Sie solche Dienstleistungen mithilfe von ChatGPT nutzen möchten, ist die Zustimmung des Vorgesetzten erforderlich", betont Meyer.
⚠️ Missachtung von Verboten kann Konsequenzen haben
Die Nutzung von KI ohne Zustimmung des Arbeitgebers – und ohne dies offenzulegen – könnte problematisch sein. Dies trifft erst recht zu, wenn trotz ausdrücklicher Anweisung des Arbeitgebers KI eingesetzt wird. "In einem solchen Fall muss man damit rechnen, Ermahnungen, Abmahnungen und möglicherweise bei wiederholtem Fehlverhalten sogar Kündigungen zu erhalten", warnt Meyer.
(mit dpa-Material erstellt)
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