Ratgeber: Gehaltsverhandlung

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Gehaltsverhandlung: neuer Job, höheres Gehalt? So klappt’s!

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Ein Jobwechsel lohnt sich in finanzieller Hinsicht.

Wenn Du den Job wechselst, gehört eine Gehaltsverhandlung untrennbar zum Bewerbungsprozess. Entweder findet diese Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch statt – oder aber im Rahmen der konkreten Vertragsgestaltung. So oder so helfen Dir folgende Tipps dabei, das Meiste aus der Gehaltsverhandlung für den neuen Job herauszuholen.

Regelmäßige Gehaltserhöhungen sind wichtig, nicht nur als Inflationsausgleich, sondern auch als Belohnung für Deine Arbeitsleistungen. In einer bestehenden Anstellung kannst Du daher etwa alle ein bis zwei Jahre eine Gehaltssteigerung im einstelligen Prozentbereich einfordern. Größere Gehaltssprünge sind bei demselben Arbeitgeber oftmals nur möglich, wenn Du beispielsweise intern die Stelle wechselst oder Führungsverantwortung übernimmst. Anders bei einem Jobwechsel: Durchschnittlich fünf Prozent mehr erhältst Du, wenn Du eine vergleichbare Stelle bei einem anderen Arbeitgeber annimmst. Handelt es sich um eine höhere Position, ist sogar eine Gehaltserhöhung von bis zu 20 Prozent möglich. Unterm Strich kannst Du durch regelmäßige Jobwechsel in einem Rhythmus von etwa zwei Jahren daher bis zu 50 Prozent mehr Geld verdienen als in einer gleichbleibenden Anstellung. Ein Jobwechsel lohnt sich somit in finanzieller Hinsicht. Das gilt allerdings nur, wenn Du in der Gehaltsverhandlung ein gutes Einstiegsgehalt erreichst.

Gehalt beim Jobwechsel: Wie viel Prozent mehr sind drin?

Du weißt nun bereits, dass Du eine überdurchschnittliche Gehaltserhöhung aushandeln kannst, wenn Du den Job wechselst. Bis zu 20 Prozent mehr – das klingt attraktiv. Allerdings hängt vom Einzelfall ab, wie realistisch diese Zahl ist. Ausschlaggebend sind hierfür verschiedene Faktoren, zum Beispiel

  • Dein vorheriges Gehalt,
  • die Konkurrenzsituation,
  • die Größe und Branche des Unternehmens,
  • individuelle Qualifikationen,
  • Alter sowie Berufserfahrung,
  • neue Verantwortungsbereiche oder
  • Dein Verhandlungsgeschick.

Es lässt sich somit nicht pauschal sagen, wie hoch Deine Gehaltserhöhung im neuen Job ausfallen könnte. Besonders gut stehen Deine Chancen, wenn das Unternehmen Dich aktiv anwirbt beziehungsweise vom aktuellen Arbeitgeber abwirbt und somit ein großes Interesse daran hat, genau Dich für sich zu gewinnen. Ebenso werden überdurchschnittliche Gehaltserhöhungen gewährt, wenn Du in Deine erste Führungsposition wechselst und somit in Zukunft mehr Verantwortung trägst. Aber auch bei einem Jobwechsel von einem kleinen zu einem großen Unternehmen können zweistellige Lohnerhöhungen erreicht werden. In jedem Fall werden sie prozentual zum vorherigen Gehalt berechnet. Daraus ergibt sich eine weitere Frage: Was, wenn Du bislang unterbezahlt warst?

Bisheriges Gehalt: Warum Du im Vorstellungsgespräch nicht lügen solltest

In Bewerbungsprozessen musst Du häufig schon im Anschreiben eine Gehaltsvorstellung nennen. Spätestens aber im Vorstellungsgespräch wirst Du in aller Regel danach gefragt; und häufig auch nach Deinem bisherigen Gehalt. Diese Frage ist zulässig, kann Dich jedoch vor eine Herausforderung stellen. Denkbar sind zwei Szenarien:

  1. Du warst bisher fair oder sogar überbezahlt. Eigentlich spricht in diesem Fall nichts dagegen, einfach ehrlich zu antworten. Allerdings könnte ein hohes Gehalt abschreckend wirken, falls das neue Unternehmen nicht in der Lage ist, dieses ebenfalls zu bezahlen – oder sogar zu steigern. Dann ist es unter Umständen sinnvoll, den Wert sofort zu relativieren und zu betonen, dass Du auch zu Kompromissen bereit bist. Ein hohes Gehalt zeugt jedenfalls von einem hohen Marktwert und macht Dich als Arbeitnehmer somit noch attraktiver.
  2. Du warst bisher unterbezahlt. In diesem Szenario kann die Frage nach dem aktuellen Gehalt zum echten Problem werden. Einerseits möchtest Du das Gehalt steigern, andererseits wird die Lohnerhöhung – wie soeben erwähnt – prozentual berechnet. Du musst deshalb gut argumentieren, weshalb eine überdurchschnittliche Gehaltserhöhung angemessen ist. Andererseits könnte das geringe Gehalt als Zeichen dafür gewertet werden, dass Deine Leistungen nicht überzeugt haben, Du sozusagen für den bisherigen Arbeitgeber nicht mehr wert warst.

Wie also reagierst Du, wenn Du auf diese Frage nicht ehrlich antworten willst? Eine pauschale Lösung gibt es nicht, jedoch solltest Du auf keinen Fall lügen. Denn eine Lüge wird früher oder später auffliegen, weil das Gehalt vielleicht branchenunüblich ist, weil sich die Personaler untereinander austauschen oder weil Deine steuerlichen Informationen, die der Arbeitgeber bei Deinem Jobwechsel erhält, nicht zu Deinen Aussagen passen. Das macht Dich unglaubwürdig und Du startest direkt „auf dem falschen Fuß“ ins neue Unternehmen. Besser ist es, der Frage gegebenenfalls auszuweichen und ein Wunschgehalt für die neue Stelle zu nennen sowie dieses nachvollziehbar zu begründen. Alternativ kannst Du die richtige Zahl nennen, aber diese eben relativieren und erklären, weshalb es sich um keinen geeigneten Ausgangswert handelt.

Gehaltsverhandlung neuer Job: Wann und wie viel?

Wann im Rahmen von Bewerbungsprozessen eine Gehaltsverhandlung geführt wird, ist von Fall zu Fall verschieden. Wichtig ist, dass Du als Bewerber nicht die Initiative ergreifst und das Thema ansprichst. Dies ist Aufgabe Deiner Gesprächspartner. Geduld lautet daher das Motto, denn in der Regel wird die Frage nach dem Gehalt spätestens im zweiten Bewerbungsgespräch gestellt. Ist dies wider Erwarten nicht der Fall, findet die Gehaltsverhandlung vielleicht nach dem Bewerbungsgespräch statt, sprich es wird ein zusätzlicher Termin vereinbart. Nur, wenn dies nicht geschehen ist, obwohl Du bereits den Arbeitsvertrag unterschreiben sollst, liegt der Ball bei Dir und es gilt, ein Gehaltsgespräch zu vereinbaren. Bleibt nur noch die Frage offen, wie viel Du verhandeln kannst und solltest?

Auch hierbei gibt es keine pauschale Antwort. Allerdings darfst Du Dich nicht unter Wert verkaufen – aus Angst, den Job ansonsten nicht zu vergattern. Eine Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch wird daher ebenso geführt wie jene in einer bestehenden Anstellung; mit guten Argumenten und einer gewissen Verhandlungsstärke. Gleichzeitig ist es aber wichtig, auch Kompromissbereitschaft zu beweisen und dem zukünftigen Arbeitgeber etwas entgegenzukommen, beispielsweise mit Benefits als Ausgleich. Es liegt somit an Dir, das richtige Maß zu finden und zu entscheiden, wann Du mit einer Einigung zufrieden bist. Du sollst schließlich motiviert in den neuen Job starten und nicht von Vornherein frustriert, weil Deine Gehaltsvorstellungen nicht erfüllt wurden. Das kann in der Konsequenz schlimmstenfalls bedeuten, ein Jobangebot abzulehnen, wenn während der Gehaltsverhandlung im Einstellungsgespräch keine Einigung erzielt werden konnte.

Benefits wie Dienstwagen & Co – ja oder nein?

Mit den Benefits ist ein wichtiges Stichwort gefallen. Sie können ein bewährtes Mittel sein, um Dein Gehalt indirekt zu steigern. Mit den richtigen Benefits hast Du unterm Strich mehr von Deinem Geld, ohne auf dem Papier mehr zu verdienen. Denn Du sparst Dir beispielsweise Kosten für das Pendeln oder für die Kinderbetreuung. Für den Arbeitgeber und teilweise für Dich selbst sind diese Benefits sogar steuerfrei und dadurch eine tolle Möglichkeit zum Sparen. Es ist deshalb nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht, dass Du Dir vor einer Gehaltsverhandlung im neuen Job darüber Gedanken machst, ob solche Benefits für Dich infrage kommen und in welcher Form. Nutze diese gerne als Verhandlungstaktik, falls Du das gewünschte Gehalt nicht aushandeln kannst – oder zusätzlich. Mit etwas Glück erreichst Du dann schlussendlich sogar einen größeren Gehaltssprung als ursprünglich gedacht.

Gehalt verhandeln im neuen Job: Rechtliche Regelungen

Wenn Du durch einen Jobwechsel (auch) eine Gehaltssteigerung erreichen möchtest, ist es wichtig, die rechtlichen Regelungen zu kennen und zu beachten. Das bedeutet, dass Du Dich darüber informieren solltest, ob für die Vakanz ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gilt. Das bringt für Dich eventuell gleich mehrere Vorteile: Ein gewisses Grundgehalt wird Dir garantiert und auch zukünftige Gehaltserhöhungen sind unter Umständen bereits verpflichtend festgeschrieben. Das bedeutet jedoch nicht, dass Du nicht trotzdem verhandeln kannst und solltest, denn eine Gehaltsverhandlung ist trotz Tarifvertrag & Co möglich. Das gilt auch für eine Gehaltsverhandlung nach der Ausbildung, unabhängig davon, ob Du diese im gleichen Unternehmen absolviert hast oder nicht. Während der Ausbildung über das Gehalt zu verhandeln, ist hingegen nicht üblich. Zwar gibt es diesbezüglich kein Verbot, doch Deine Chancen auf eine Gehaltserhöhung in der Ausbildung sind sehr gering. Umso wichtiger ist es, nach dem Abschluss eine Gehaltssteigerung auszuhandeln – bei einem Arbeitgeberwechsel ebenso wie bei einer Übernahme.

Die besten Argumente für Deine Gehaltsverhandlung

Um das Gehalt zu verhandeln, brauchst Du im Vorstellungsgespräch jetzt nur noch die richtigen Argumente. Das gilt unabhängig davon, ob Du die Gehaltsverhandlung als Berufseinsteiger führst oder einen Jobwechsel vornimmst. Ziel ist, auf einer sachlichen Ebene zu begründen, weshalb Du genau diesen Wert forderst und auch verdient hast. Gute Argumente für eine Gehaltsverhandlung beim Jobwechsel sind demnach:

  • (Zusatz-) Qualifikationen
  • Berufserfahrung
  • Auslandsaufenthalte
  • Sprachkenntnisse
  • Soft Skills
  • Gute Arbeitszeugnisse

Aber auch weitere Besonderheiten auf einer fachlichen sowie persönlichen Ebene, die Dich von der Konkurrenz abheben, sind als Argument geeignet, wenn Du Dein Gehalt im Vorstellungsgespräch verhandelst. Als Berufseinsteiger kannst Du beispielsweise mit Auslandserfahrung oder Fremdsprachen punkten. Ebenso werden gute Noten und absolvierte Praktika gerne gesehen oder ein ehrenamtliches Engagement. Es gilt also, ein bisschen Kreativität walten zu lassen, um individuell passende sowie überzeugende Argumente zu finden. Dann führt die Gehaltsverhandlung im Einstellungsgespräch gewiss zum Erfolg und Du kannst mit Deinem Wunschgehalt in den neuen Job starten.

„No-Gos“ für die Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch

Ebenso wichtig wie die richtigen Argumente ist es für eine erfolgreiche Gehaltsverhandlung im neuen Job aber, typische Fehler zu vermeiden. Sicher hast Du den Job in diesem Fall schließlich noch nicht und daher ist Fingerspitzengefühl gefragt, um zwar die gewünschte Gehaltserhöhung beziehungsweise ein angemessenes Einstiegsgehalt auszuhandeln, Dich dadurch aber nicht ins Aus zu schießen. Als „No-Gos“ für die Gehaltsverhandlung im Bewerbungsgespräch gelten daher:

  • eine unrealistische Gehaltsforderung

  • Drohungen (wie ein anderes Jobangebot anzunehmen)

  • fehlende oder falsche Argumente

  • Vergleiche mit anderen Unternehmen oder Mitarbeitern

  • respektlose Verhandlungsstrategien

  • fehlende Kompromissbereitschaft

  • mangelndes Selbstbewusstsein

  • keine konkreten Werte als Verhandlungsgrundlage

  • inständiges Betteln

  • emotionales Verhalten

Wenn Du Dich auf ein Bewerbungsgespräch vorbereitest, ist es deshalb essentiell, auch die Gehaltsverhandlung zu üben und Dir überzeugende Argumente sowie eine geeignete Strategie zurechtzulegen. Indem Du diese „No-Gos“ vermeidest und stattdessen auf einer sachlichen Ebene überzeugst, sollte zumindest die Frage nach dem Gehalt Deinem Jobwechsel nicht im Weg stehen. Im Gegenteil stehen Deine Chancen auf einen großen Gehaltssprung dann sogar sehr gut. Viel Erfolg!

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