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Statt Gehaltserhöhung: Wie Du mit diesen 18 steuerfreien Extras Dein Einkommen maximierst

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Firmenwagen, Tankgutscheine, Pendlerpauschale – steuerfreie Extras können sich richtig lohnen ©getty/Georgijevic

Erholungsbeihilfe, Aktienbeteiligung, Personalrabatt: Erfahre, wie Du ohne steuerliche Abzüge Dein Gehalt steigerst.

Wusstest Du, dass steuerfreie Extras sich dank der Steuerfreibeträge mehr lohnen können als eine Gehaltserhöhung? Und Du mit diesen Goodies vom Arbeitgeber auch Deine Gehaltsverhandlung flexibler gestalten kannst? Merke Dir deshalb diese 18 steuerfreien Extras für die nächste Verhandlungsrunde mit Deiner Führungskraft.

Was sind steuerfreie Extras?

Steuerfreie Extras sind Arbeitgeberleistungen, die Arbeitnehmer·innen zusätzlich zu ihrem normalen Gehalt gewährt werden können. Der große Vorteil: Bei diesen Zusatzleistungen müssen keine Steuern oder Sozialabgaben an das Finanzamt gezahlt werden. Das bedeutet, zwischen Brutto und Netto gibt es keine Differenz. Die steuerfreien Zuwendungen landen komplett bei dem/der Mitarbeiter·in, ohne das vorher etwas abgeht. Damit das klappt, müssen jedoch die Steuerfreibeträge berücksichtigt werden. Je nach Extra können diese variieren.

Steuerfreie Extras sind eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung

Aus diesem Grund können sich steuerfreie Extras für Dich mehr lohnen, als eine Gehaltserhöhung.

Eine Beispielrechnung:

Dein Jahresgehalt liegt bei 40.000 Euro. In Deiner Gehaltsverhandlung handelst Du sechs Prozent Gehaltsanpassung raus, wodurch Du 2.400 Euro brutto mehr im Jahr bekommst, folglich 200 Euro im Monat. Netto bleiben nach allen Abzügen (Steuern und Sozialversicherung) davon am Ende nur circa 104 Euro übrig.

Verhandelst Du jedoch steuerfreie Extras im Wert von 200 Euro pro Monat, verlieren diese nicht an Wert. Netto hast Du am Ende des Monats also einen geldwerten Vorteil von genau 200 Euro.

WICHTIG: Steuerfreie Extras sind immer entweder Sachleistungen oder an einen festen Zweck gebunden!

Sprich: Du bekommst am Ende des Monats nicht einfach mehr Gehalt überwiesen. Stattdessen profitierst Du finanziell, indem Du Geld einsparen kannst, weil dein Arbeitgeber Kosten für Dich übernimmt. Solltest Du also mehr Geld am Ende des Monats auf dem Konto haben wollen, dann kommst Du um eine Gehaltserhöhung nicht herum. Wenn das Gespräch jedoch schlecht läuft und Du nicht bei der Summe landest, die Du Dir vorgestellt hast, dann können steuerfreie Extras ein guter Kompromiss sein.

Welche steuerfreien Extras gibt es? 

1. Sachbezüge/Sachzuwendungen – 50 € / Monat

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden jeden Monat Sachzuwendungen im Wert von maximal 50 Euro steuerfrei gewähren. Es ist auch möglich, mehrere Sachzuwendungen miteinander zu kombinieren. Die 50 Euro Grenze darf dabei allerdings nicht überschritten werden. Sonst muss die Summe komplett versteuert werden.

Wichtig: Sachbezüge sind sozialversicherungspflichtig. Ungenutzte Beträge verfallen und können nicht in den nächsten Monat übertragen werden. Und Gutscheine und Geldkarten gelten nur dann als Sachbezug, wenn sie keine eigene IBAN haben oder über eine Barauszahlungsfunktion verfügen.

  • Eintrittskarten (Kino, Theater, Veranstaltungen, Fußball...)
  • Tankgutscheine
  • Warengutscheine
  • Restaurantgutscheine
  • Mitgliedschaften fürs Fitnessstudio
  • betriebliche Krankenzusatzversicherungen (für Extra-Leistungen im Krankenhaus oder beim Zahnersatz)

2. Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen – 3 x 60 € / Jahr

Zusätzlich zu den 50 Euro Sachbezug können Unternehmen ihren Arbeitnehmenden mit einem Geschenk im Wert von bis zu 60 Euro zu persönlichen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten, der Geburt eines Kindes oder einem Firmenjubiläum eine Freude machen.

Wichtig: Arbeitgeber sollten ihren Angestellten nicht öfter als dreimal jährlich Aufmerksamkeiten schenken.

3. Essenszuschüsse – 6,90 € / Arbeitstag

Verfügt das Unternehmen nicht über eine eigene Kantine, können Arbeitgeber ihren Angstellten auch steuerlich begünstigt Essenszuschüsse in Form von Restaurantchecks aushändigen. Oft gelten diese auch für Supermärkte. Pro Arbeitstag ist ein Steuerbonus von 6,90 Euro möglich.

4. Laptop, Smartphone und Co.

Auch Laptops, Smartphones, Tablets und anderes Softwarezubehör können Arbeitgeber ihren Angstellten steuer- und sozialversicherungsfrei überlassen – sogar für die Privatnutzung.

Voraussetzung: Die Geräte müssen im Besitz des Unternehmens bleiben. Entscheidet sich ein Arbeitgeber, die Hard- oder Software privat zu übernehmen, muss sie versteuert werden.

5. Massagen & Kurse zur Gesundheitsförderung – 600 € / Jahr

600 Euro Freibetrag gibt es jährlich pro Arbeitnehmer·in für Massagen oder Kurse zur Gesundheitsförderung. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten bis zu diesem Freibetrag, dann bleiben sie für die Arbeitskraft steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu zählen:

  • Massagen
  • Grippeschutzimpfungen
  • Seminare zur Stressbewältigung
  • Ernährungsberatung
  • Rückentraining
  • Yogakurse
  • Fitnesskurse
  • Rauchentwöhnungskurse

6. Personalrabatt – 1.080 € / Jahr

Unternehmen können ihren Arbeitskräften auch einen Personalrabatt beim Kauf von Produkten über das Unternehmen anbieten. Der Freibetrag liegt bei 1.080 Euro im Jahr.

7. KiTa-Beitrag – unbegrenzt bei nicht schulpflichtigen Kindern + 600 € / Jahr bei schulpflichtigen Kindern bis 14 Jahre

Die Kosten für die Kinderbetreuung können vom Unternehmen steuerfrei in unbegrenzter Höhe übernommen werden, so lange das Kind noch nicht schulpflichtig ist und während der Arbeitszeit betreut werden muss. Für schulpflichtige Kinder bis 14 Jahre für die durch einen Notfall bei der Arbeit kurzfristig eine Betreuung (bspw. Tagesmutter, Babysitter·in) notwendig wird, können Unternehmen steuerfrei eine Summe in Höhe von 600 Euro erstatten.

8. Weiterbildungen & berufliche Neuorientierung

Auch Weiterbildungsleistungen wie Kurse oder Fortbildungen können ein steuerfreies Extra Deines Arbeitgebers sein. Du kannst Dir sogar rückwirkend bis 2019 noch Maßnahmen von Deinem Arbeitgeber finanzieren lassen, die Deine individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert haben. Das gilt sogar für Angebote, die nicht zwangsläufig etwas mit Deinem daily business zu tun, also keinen Arbeitsbezug haben – beispielsweise Sprach- und Computerkurse.

9. Jobticket & ÖPNV-Zuschuss

Seit 2019 können Arbeitgeber ihren Angestellten einen steuerfreien Zuschuss zur ÖPNV-Nutzung gewähren. Das gilt für private und berufliche Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr und Fahrten mit dem öffentlichen Fernverkehr. Beschäftigte können entweder die Belegnachweise für ihre Tickets beim Arbeitgeber einreichen, oder dieser stellt ihnen eine vergünstigte oder kostenlose Monats- oder Jahreskarte zur Verfügung. Begünstigt werden Einzelfahrscheine, Mehrfahrtenkarten, Zeitkarten (Monats-/ Jahreskarten), Freifahrtberechtigungen (Bahncard 100) und Ermäßigungskarten (BahnCard 25 oder 50). Ab Mai 2023 gilt dies auch für das 49-Euro-Ticket.

10. Dienstfahrrad

Beschäftigte können neben mehr Gehalt auch ein Fahrrad vom Betrieb erhalten, ohne den geldwerten Vorteil versteuern oder Sozialversicherungsabgaben zahlen zu müssen. Das Rad darf auch privat genutzt werden und sämtliche Kosten für Reparaturen und Servicearbeiten übernimmt ebenfalls der Arbeitgeber – dieser kann die Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machen.

11. Fahrtkostenzuschuss für den privaten Pkw

Du kannst Dir auch Deine Fahrten zwischen Arbeitsort und Wohnort bezuschussen lassen. Für die ersten 20 Kilometer mit 30 Cent Kilometerpauschale und ab dem 21. Kilometer sogar mit 35 Cent. Über­nimmt dein Arbeitgeber die Fahrt­kosten komplett, führt er darauf pro Monat nur eine pauschale Lohn­steuer von 15 Prozent ab.

Wichtig: der jährliche Höchstbetrag liegt bei 4.500 Euro.

12. Firmenwagen & E-Autos

Ein Firmenwagen gehört zu den beliebtesten Gehaltsextras. Nutzt Du diesen Firmenwagen ausschließlich für dienstliche Zwecke, bleibt er für Dich komplett steuerfrei. Möchtest Du ihn jedoch auch privat nutzen, musst Du diesen geldwerten Vorteil versteuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Um den geldwerten Vorteil zu ermitteln kannst Du entweder ein Fahrtenbuch führen oder die 1-Prozent-Regelung nutzen.

Übrigens: Für E-Autos gelten günstigere Regelungen. Handelt es sich um ein reines Elektroauto ohne Kohlendioxidemission das maximal 60.000 Euro wert ist, dann muss nur ein Viertel des Bruttolistenpreises mit 0,03 Prozent pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden.

13. E-Ladesäule

Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer sowohl bei dem Erwerb als auch der Nutzung einer E-Ladesäule unterstützen. Auf einen Zuschuss dieser Art fallen nur 25 Prozent Pauschalsteuer an.

14. Erholungsbeihilfe – 156 € + / Jahr

Ab einer Urlaubsdauer von mindestens einer Woche können Arbeitgeber ihren Angestellten auch zusätzlich zum Lohn und Urlaubsgeld eine Erholungsbeihilfe auszahlen. Bleibt die Beihilfe unter der Freigrenze, ist sie einmal pro Jahr für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Lediglich der Arbeitgeber muss dann eine Pauschalsteuer von 25 Prozent abführen. Die Freigrenze liegt bei 156 pro Arbeitnehmer plus 104 Euro für Ehegatten und 52 Euro für jedes Kind.

15. Betriebsfeste – 110 € / Jahr

Für betriebliche Feste und Feierlichkeiten kann der Arbeitgeber zweimal im Jahr jeweils 110 Euro steuerfrei an seine Arbeitnehmer·innen und deren Begleitperson zuwenden.

16. Beihilfen in schwierigen Zeiten – 600 € / Jahr

Unternehmen können ihre Mitarbeiter·innen bei belastenden Ereignissen (Tod eines Familienmitglieds, Vermögensverlust durch Hochwasser und Feuer etc.) finanziell unterstützen und steuer- und sozialversicherungsfrei Beihilfen von bis zu 600 Euro pro Jahr auszahlen.

17. Arbeitgeberdarlehen – 2.600 € / Jahr

Bei finanziellen Engpässen kann Dich Dein Arbeitgeber auch mit einem Darlehen von bis zu 2.600 Euro im Jahr unterstützen.

Aber Achtung: Das geht nur so lange der monatliche Zinsvorteil samt weiterer Sachzuwendungen unterhalb der 50-Euro-Grenze pro Monat bleibt.

18. Beteiligung an Aktien & Anteilen – 1.440 € / Jahr

Bis zu einem Wert von 1.440 Euro ist die Vermögensbeteiligung durch kostenlose oder vergünstigte Aktienkäufe steuerfrei. Auf diese Art kannst Du also auch langfristig an der Wertsteigerung des Unternehmens mitverdienen.

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