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Thank you to Tingey Injury Law Firm@unsplash.com

I have a dream… oder wie wär's mit einer ehrlich begründeten Absage.

Mir kam da so eine Idee, die ich gerne mit Ihnen teilen möchte. Über das Thema „Absagen“ wurde ja schon viel gesprochen und geschrieben. Ich hatte ja auch bereits einen Artikel zu diesem Thema verfasst.

Das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) besagt unter § 1, „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen … des Alters … zu verhindern oder zu beseitigen. Soweit so gut. Für Bewerberinnen und Bewerber bedeutet das, dass sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn sie z. B. aufgrund des Alters abgelehnt werden (§ 15 AGG). Klingt fair.

Doch in einer Absage werden Sie in der Regel niemals die Begründung „Sie sind zu alt“ lesen, stattdessen findet man oft lapidare Aussagen wie „Wir haben uns für eine andere Kandidatin oder einen anderen Kandidaten entschieden“. Nicht selten ist die ausgeschriebene Position danach immer noch oder bald wieder aktiv geschalten.

Wie wäre es, wenn eine Absage mit einem ehrlichen Feedback begründet werden würde. Einem Feedback, mit dem Sie etwas anfangen könnten. Also einer klaren, wertschätzenden und verständlichen Antwort, warum Sie den Job nicht bekommen haben. Meiner Empfehlung nach übrigens für alle Altersgruppen. Wenn ich eine verständliche Antwort bekomme, dann kann ich mich hinterfragen und ggf. meine Strategie überdenken, meine nächste Bewerbung optimieren und so die Chancen erhöhen, einen neuen Job zu finden.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte den Unternehmen nichts Böses unterstellen. Wenn man das AGG „anpassen“ würde, dann wäre es ein echter Mehrwert für alle Beteiligten. Es wäre für die Firmen einfacher, eine ehrliche Absage zu senden. Auch würden sich Anrufe in den Unternehmen um nachzufragen, warum es mit der Stelle nicht geklappt hat, lohnen.

In einem sehr guten Artikel der „ZEIT-Online“ vom 17. Mai 2017 unter dem Titel: „Wir haben uns für jemand Besseren entschieden.“, geht ein Anwalt sogar auf das Thema Klage ein. Hier steht: „…glaubt, dass viele Arbeitgeber das Risiko einer Klage allerdings überschätzten. Seiner Meinung nach sei die Gefahr, wegen Angaben von Gründen verklagt zu werden, eher gering.“

https://www.zeit.de/karriere/bewerbung/2017-04/bewerbungsabsagen-bewerbung-personalmanager-begruendung-klage

Ehrlichkeit sollte doch in jedem Bewerbunsgprozess die entscheidende Rolle spielen. Unternehmen fordern dies sogar explizit ein und es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass Offenheit von beiden Seiten gelebt und demonstriert wird. Also warum bestraft dieses Gesetz Menschen, die ehrliche Aussagen geben. Das AGG zwingt Unternehmen dazu, die Wahrheit alternativ zur Realität aufzuführen. Und das Schlimme daran ist, dass die, die durch das AGG geschützt werden sollen, nämlich die Bewerberinnen und Bewerber, absolut nichts davon haben.

Mich würde interessieren, wie Sie, liebe Leserinnen und Leser darüber denken. Würden Sie eine ehrliche Antwort einer „erfundenen“ vorziehen und wie würden Sie reagieren, wenn man Ihnen z. B. aufgrund des Alters absagen würde. Würden Sie es akzeptieren oder wären Sie so verärgert, dass Sie sofort dagegen klagen würden. Denn Job bekämen Sie dadurch nicht, ggf. eine finanzielle Entschädigung. Ihre Suche nach der neuen Aufgabe würde also weitergehen.

Würden Sie bei einer ehrliche Antwort auf Ihr Klagerecht verzichten?

Ich freue mich auf Ihre Beiträge. Bitte bleiben Sie gesund.

Herzlichst

Michael H. Hahl

MICHAEL HANS HAHL schreibt über Generation 50+, Veränderungsprozesse, Perspektiven im Unternehmen, Markt-/Kommunikationsstrategie

Herzlich Willkommen, ich bin Michael Hans Hahl, Sparringspartner für Prozesse, Matching, Wege und generationsübergreifendes Arbeiten. Seit fast 20 Jahren berate, coache, trainiere und spreche ich über die Themen Karriere, Personal, Jobchancen. Die Generation 50+ liegt mir dabei besonders am Herzen.

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