Anforderungen aus der DSGVO: Kostenlose Änderung von Geschlechtseintrag und Namen
Die Betroffenenrechte aus der DSGVO sollten vor allem im Hinblick auf das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) oder das Löschbegehren (Art. 17 DSGVO) hinlänglich bekannt sein. Das Recht auf Berichtigung nach Art....
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