Mutterschutz nun auch nach Fehlgeburt möglich
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab sofort Anspruch auf Mutterschutz. Was sich durch die Gesetzesänderung ändert, wer profitiert – und wo es noch Lücken gibt.
deutsche-handwerks-zeitung.de