AIA AG - Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure

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Neuigkeiten

AIA AG - Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure
AIA AG - Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieurehat einen Beitrag geschrieben.29. April 2022
Aus dem Seminar „Haftungsfallen in den Bereichen Frist- und Kostenplanung“ in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Ulbrich & Kollegen – Ein Fazit zum Umgang mit aktuellen Preissteigerungen „Preissteigerungen waren und sind in Zukunft kaum vorhersehbar. Insbesondere steigende Energiepreise lassen aber eine weitere Verteuerung von Baustoffen erwarten. Dem Architekten obliegen in diesem Bereich umfassende Beratungspflichten. Bereits im Stadium der ersten Kostenschätzung sollte daher der Hi...
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AIA AG - Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieurehat einen Beitrag geschrieben.26. April 2022
Versicherungsrecht - Verletzung beim privaten Hausbau – ist ein helfender Verwandter versichert? Lässt sich ein privater Bauherr auf seiner Baustelle von einem Verwandten helfen und erleidet dieser dabei einen Unfall, greift im Regelfall nicht die gesetzliche Unfallversicherung. Das Landessozialgericht Thüringen stellt dies klar Der Fall: Unfall beim Gerüstabbau Auf einer Baustelle für ein privates Einfamilienhaus hatte ein Mann seinem Bruder beim Abbau eines Gerüsts geholfen. Dabei verletzte er...
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AIA AG - Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieurehat einen Beitrag geschrieben.22. April 2022
Resümee zum Web-Seminar "Baustoffmangel und die Folgen für Architekten ". Aus aktuellem Anlass haben wir zum wiederholten Mal das Web-Seminar für #NRW stattfinden lassen. Das Baugewerbe wird stärker als jede andere Branche vor neue, unvorhergesehene Herausforderung gestellt. Aktuell: Plötzlicher Preisanstieg von Material oder aber Material ist am Markt nicht mehr verfügbar. Bauunternehmen stehen vor der Herausforderung, solche Umstände in zukünftige Verträge aufzunehmen oder Materialkostenstei...
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AIA AG - Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieurehat einen Beitrag geschrieben.21. April 2022
Kleine Ursache – große Wirkung Wie der Einsturz des Kölner Stadtarchivs beinahe ein Statikbüro ruiniert hätte! Ein Felsbrocken, der bei den Ausschachtungsarbeiten für den Tunnel beim Kölner U-Bahn-Bau übersehen worden ist, war letztendlich die Ursache für das katastrophale Ereignis am 3. März 2009. Der Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat zu immensen materiellen Schäden im Milliardenbereich geführt und zwei Menschen das Leben gekostet. Neben vielen anderen Auswirkungen war durch diesen Schaden a...
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AIA AG - Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieurehat einen Beitrag geschrieben.20. Mai 2021
Haftung - Baukostenüberschreitung: Bauherr muss Pflichtverletzung beweisen – und einen Schaden! Dass Projekte sich im Laufe einer Planung verteuern, ist keine Besonderheit. Wenn ein Bauherr versucht, dem Architekten dazu eine Pflichtverletzung vorzuwerfen, um Schadenersatz zu erhalten, trägt er dazu die Beweislast. Das Landgericht Flensburg lässt hier keinen Zweifel. Der ganze Fall: https://www.aia.de/news/aia-news-05032021/haftung-baukostenueberschreitung-bauherr-muss-pflichtverletzung-beweisen-und-einen-schaden/
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AIA AG - Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieurehat einen Beitrag geschrieben.29. April 2021
Haftung - Gesundheit gefährdet? Schon der Verdacht kann zur Haftung führen. Ein mit Sanierungs- und Reinigungsarbeiten beauftragtes Unternehmen war mit Desinfektionsmittel sehr großzügig umgegangen. Dadurch wurden Chlorid-Grenzwerte überschritten – eine potenzielle Gesundheitsgefährdung. Das Unternehmen verlor vor dem Oberlandesgericht Köln seine Lohnansprüche und musste Schadenersatz leisten. Der ganze Fall: https://www.aia.de/news/aia-news-05032021/haftung-gesundheit-gefaehrdet-schon-der- ...
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AIA AG - Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieurehat einen Beitrag geschrieben.24. März 2021
Berufsrecht - Überschuldet und kein Konzept? Das spricht nicht für Zuverlässigkeit. Ist ein Architekt überschuldet und kann kein schlüssiges Sanierungskonzept vorlegen, kann zu Recht angenommen werden, dass er nicht die nötige Zuverlässigkeit für seine Berufsausübung mitbringt. Eine Löschung aus der Architektenliste ist damit gerechtfertigt, sagt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Der ganze Fall: https://www.aia.de/news/aia-news-05022021/berufsrecht-ueberschuldet-und-kein-konzept-da ...
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AIA AG - Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieurehat einen Beitrag geschrieben.3. März 2021
Die neue HOAI 2021 – welche Neuerungen bringt sie mit sich? Wenn Sie Antworten auf diese und andere Fragen erhalten wollen, nehmen Sie am AIA Web-Seminar teil. Erhalten Sie von ausgewählten Referenten wertvolle Informationen und klären Sie Fragen zum o. a. Thema. Für Berlin / Brandenburg findet das Seminar am 18.03.2021 statt. Für Schleswig-Holstein / Hamburg am 23.03.2021. Und das Beste? Die Veranstaltungen sind zur Anerkennung als Fortbildung bei den entsprechenden Kammern beantragt. Noch n...
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AIA AG - Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieurehat einen Beitrag geschrieben.24. Februar 2021
Berufsrecht - Rückwirkend Versicherung abschließen – hilft Ihnen nicht bei allen Problemen. Wer aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes aus der Architektenliste gelöscht wird, macht mit dem Nachweis einer rückwirkend abgeschlossenen Versicherung den Verwaltungsakt des Löschungsbescheides nicht ungeschehen. Dies betont das OVG Thüringen. Den ganzen Fall können Sie in unseren News nachlesen: https://www.aia.de/news/aia-news-08012021/berufsrecht-rueckwirkend-versicherung-abschliessen-hilft-nicht-bei-allen-problemen/
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AIA AG - Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieurehat einen Beitrag geschrieben.23. Februar 2021
Haftung - Keine Mängelrüge nach sechs Monaten Wohnzeit? Damit ist die Abnahme konkludent. Wer seinen Architekten vollständig bezahlt, in das neu gebaute Haus einzieht und ein halbes Jahr darin wohnt, ohne einen Mangel zu rügen, hat damit die Architektenleistung schlüssig abgenommen – wenn der Planer nicht mit der LPH 9 beauftragt war. Das OLG Koblenz und anschließend der BGH verneinen eine Schadenersatzklage. Der ganze Fall: https://www.aia.de/news/aia-news-08012021/haftung-keine-maengelruege- ...

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Die AIA AG ist seit über 45 Jahren unabhängiger, berufsständischer Versicherungsmakler und ist spezialisiert auf Versicherungsschutzlösungen für Architekten und Ingenieure.

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