Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Wir unterstützen Sie fachkompetent und zuverlässig bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen in Ihrem Unternehmen, Krankenhaus, Verein oder in Ihrer Arztpraxis.
Datenschutz zählt zu den verfassungsgemäßen Grundrechten und ist u.a. im Bundesdatenschutzgesetz normiert.
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung sind Sie laut Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet, in Ihrem Unternehmen den Anforderungen entsprechende technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen.
Darüber hinaus haben Sie einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn bei Ihnen mindestens zehn Personen mit der EDV-gestützten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Bei besonderen Risiken der Datenverarbeitung entfällt dieser Schwellwert.
Zu den gesetzlich geforderten Unternehmensaufgaben gehört insbesondere die Sicherstellung, dass
· die Datenverarbeitung ausschließlich durch befugte Personen erfolgt,
· Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität sensibler Daten gewahrt bleiben,
· nachvollziehbar ist, wer welche Daten wann eingibt, verändert, löscht, auswertet oder an Dritte weitergibt,
· eine ordnungsgemäße Datensicherung erfolgt,
· Lösch- und Aufbewahrungsfristen eingehalten werden.
Unsere Dienstleistungen
· Datenschutzgerechte Organisation in Ihrem Unternehmen
· Übernahme der Aufgabe als externer Datenschutzbeauftragter
· Datenschutzrechtliche Fortbildung für Ihre Mitarbeiter
· Umsetzung von IT-Sicherheitskonzepten
· Einrichtung von Datensicherungslösungen zum Schutz Ihrer wichtigen Daten vor Verlust und Zerstörung
· Beratung und Unterstützung bei der Einführung neuer Verfahren und Technologien der Datenverarbeitung
· Erstellen von Betriebsvereinbarungen, Datenschutzverträgen und Policies für Ihre Mitarbeiter, Kunden und Partnerunternehmen
· Verschlüsselung Ihrer sensiblen Daten und E‑Mail-Kommunikation
· Konzepte zur datenschutzgerechten Vernichtung Ihrer Datenträger