Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Die Anwaltsgemeinschaft Schneider & Dr. Willms wurde im Januar 1972 von den Namensgebern der Sozietät, den Rechtsanwälten Friedrich Schneider und Dr. jur. Elmar Willms, gegründet. Zum 01.01.2002 wurde die Kanzlei von den heutgen Sozien, den Rechtsanwälten Kanand, Kirsch, Dr. Heck , Steinbusch und Christiane Willms übernommen.
Mit 14 ( ab Januar 17) Anwälten gehört die Anwaltsgemeinschaft Schneider & Dr. Willms zu den großen Kanzleien der Region Aachen. Aufgrund der Grenznähe zu Belgien und den Niederlanden wird außerdem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit belgischen und niederländischen Kanzleien intensiv gepflegt. Mit der in Eupen / Belgien ansässigen Anwaltskanzlei Orban und Töller besteht eine Kooperationspartnerschaft. Seit 2008 ist die Kanzlei mit einer Zweigniederlassung in Geilenkirchen vertreten. Ab Januar 2011 wird es eine weitere Zweigniederlassung in Würselen geben.
Als Dienstleister verfolgt die Anwaltsgemeinschaft Schneider & Dr. Willms einen hohen Qualitätsanspruch in der Vertretung und Beratung Ihrer Mandanten. Mandantenbetreuung ist Vertrauenssache; daher wird auf die persönliche Betreuung der Mandanten größten Wert gelegt. Ziel ist die langfristige Begleitung von Unternehmen und privaten Mandanten durch feste Ansprechpartner als Berater.
Alle Rechtsanwälte werden von einem eigenen Team aus Rechtsanwaltsfachangestellten und Auszubildenden unterstützt. Dieses Dezernatssystem gewährleistet eine spezialisierte, kompetente und eigenständige Sachbearbeitung des jeweiligen Fachbereiches. Mit ihrem besonderen Wissen sind die Mitarbeiter vertraute Ansprechpartner für die Mandanten.
Alle relevanten Rechtsbereiche werden kompetent abgedeckt.
Allgemeine und übergeordnete Tätigkeiten werden zudem in der Anwaltsgemeinschaft zudem von mehreren Rechtsfachwirtinnen und einer Buchhalterin erledigt.
Das Team der Anwaltsgemeinschaft Schneider & Dr. Willms besteht zurzeit aus ca. 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.