Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Die Anwaltskanzlei v. Hohenhau betreut vornehmlich Mandate im Bereich des IT-Recht.
Im Hinblick auf die bewusste Ausrichtung der Kanzlei auf Fragen zum IT- und Onlinerecht können Sie sich darauf verlassen, dass wir nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen und technischen Aspekte des Tätigkeitsgebiets kennen. Rechtsanwalt v. Hohenhau ist seit Dezember 2007 Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Neben seiner Anwaltstätigkeit ist er seit Jahren als Lehrbeauftragter für Internetrecht beim Berufsförderungswerk der Dr. Robert Eckert Schulen tätig.
Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen im Bereich Urheberrecht, IT-Vertragsrecht, IT-Strafrecht, Domainrecht sowie Datenschutz.
Als Anwaltskanzlei steht für uns die umfassende und zielgerichtete Beratung und Vertretung sowie ein offener und ehrlicher Umgang mit unseren Mandanten im Vordergrund. Dazu gehört auch, dass Sie über die möglichen finanziellen Risiken eines Rechtsstreits aufgeklärt werden und auch vorab genau wissen, was Ihnen die Dienstleistung kosten wird. Für den außergerichtlichen Bereich (Beratung, Gutachten, Verträge usw.) können Sie mit uns auch eine Honorarvereinbarung treffen.
Zu unseren Mandanten zählen einige der größten nationalen und internationalen Internetprovider, deutsche und international angesiedelte Unternehmen und Konzerne sowie Mandanten aus den Bereichen der Software- und Hardwareindustrie, Wirtschaft, Tourismus und Gesundheitswesen und Verwaltung.
Weitere Infos unter www.e-anwalt.de.
Aktuelle News finden Sie in unserem Blog unter http://fachanwalt-it.blogspot.de/
Unser vollständiges Impressum und Pflichtangaben nach DL-InfoV finden Sie unter http://www.e-anwalt.de/impressum.html