Über uns

Anwaltskanzlei Cyrus

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Über uns

Anwaltskanzlei Cyrus 

Dürfen wir uns vorstellen?

Anwaltskanzlei CYRUS

Unser Spezialgebiet ist das Strafrecht. Auf diesem Gebiet arbeiten wir seit über zehn Jahren erfolgreich mit Kompetenz, Leidenschaft und Kampfgeist. Als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht garantieren wir Ihnen eine besondere fachliche Qualifikation und ständige Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Wir vertreten Sie bundesweit vor jedem deutschen Strafgericht.

Unser Ziel ist es, Ihre Interessen durch direkte Lösungen optimal und mit Erfolg zu vertreten. Schnelle Hilfe, die persönliche Beratung, absolute Verschwiegenheit und Diskretion stehen dabei immer an erster Stelle. Wir bieten Ihnen eine einfache, schnelle und direkte Kontaktaufnahme und kurzfristige Erreichbarkeit. Während des gesamten Verfahrens sind wir Ihr persönlicher Ansprechpartner und bieten Ihnen eine individuelle Betreuung und umfassende anwaltliche Beratung. Sämtliche Verfahrensschritte und das taktische Vorgehen werden mit Ihnen zu jeder Zeit abgestimmt.

In Notfällen - wie etwa Verhaftung und Durchsuchung - erreichen Sie uns durchgehend auch außerhalb der regulären Kanzleizeiten.

Wir sind in allen Bereichen des Strafrechts für Sie tätig. Insbesondere:

· Wirtschaftsstrafrecht

· Steuerstrafrecht

· Betrugsstraftaten

· Tötungs- und Gewaltdelikte

· Betäubungsmittelstrafrecht

· Jugendstrafrecht

· Sexualstrafrecht

· Opfervertretung (Nebenklage)

· Ordnungswidrigkeitenrecht

· Verkehrsstrafrecht

Kosten

Bevor Ihnen Kosten entstehen, bewerten wir in einem ersten Gespräch Ihr Anliegen rechtlich und geben Ihnen eine verbindliche Übersicht über die Kosten.

Grundsätzlich berechnen sich die Anwaltskosten nach dem RVG Gesetz (früher BRAGO).

Um Ihnen eine bessere Kostenkontrolle und volle Transparenz zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit ein Pauschalhonorar mit uns zu vereinbaren. Dabei wird ein Festpreis, welcher sich nach Art und Umfang des Verfahrens richtet, vorab vereinbart.

Zudem können wir Ihnen die Möglichkeit der Vereinbarung eines Zeithonorares anbieten. Beim Zeithonorar wird die geleistete Arbeit nach zeitlicher Dauer berechnet.

Gerne stehen wir Ihnen auch als Pflichtverteidiger zur Seite.

Von Anwalt zu Anwalt

Sollten Sie Anwalt auf dem Gebiet des Zivilrechts sein und Ihr Fall eine strafrechtliche Komponente aufweisen, so stehen wir Ihnen gerne beratend (auch im Hintergrund) zur Seite. So werden eventuelle strafrechtliche Klippen diskret umschifft. Sie geben dabei selbstverständlich den Takt vor und auch, ob nur eine beratende Tätigkeit im Hintergrund erfolgen soll. Da wir ausschließlich im Bereich des Strafrechtes tätig sind, besteht Ihrerseits auch kein Risiko des „Mandatsdiebstahls“.

Für Kollegen, die aus zeitlichen oder räumlichen Gründen nicht in der Lage sind, einen Gerichtstermin selbst wahrzunehmen, stehen wir als Terminvertreter vor sämtlichen Hamburger Gerichten nebst Umland gerne zur Verfügung.

Gerne bieten wir interessierten Referendaren die Möglichkeit an, ihre Stationen bei uns zu absolvieren.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter www.kanzlei-cyrus.de.

Unser Impressum finden Sie hier.

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Branche

  • Rechtsberatung