Fünftelregelung bei Abfindungen entfällt - Personalwirtschaft
In Zukunft muss sich nicht mehr der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer um die Lohnsteuerermäßigung bei Abfindungen kümmern.
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In Zukunft muss sich nicht mehr der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer um die Lohnsteuerermäßigung bei Abfindungen kümmern.
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