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Neuigkeiten

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bav- Bremer Außenwirtschafts- und Verkehrsseminare GmbHhat einen Beitrag geschrieben.17. August 2021
Hören Sie Nora Grubert, Svenja Sausen und Stefanie Schick zu aktuellen News im Bereich Außenwirtschaft, Zoll und Exportkontrolle. Stefan Vonderbank zu typischen Fehlern bei der Zollwertermittlung, Susanne Unger zur Organisation der Exportkontrolle im Unternehmen und Nora Grubert zum Zolltarifrecht "Das Einreihen von Teilen und Zubehör". Netzwerken Sie mit Gleichgesinnten und tauschen Sie sich mit unseren Experten und Partnern aus - PwC, Formularverlag, WSW Software GmbH, i-TMS Jetzt Tickets si...
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bav- Bremer Außenwirtschafts- und Verkehrsseminare GmbHhat einen Beitrag geschrieben.16. August 2021
In drei Wochen ist es soweit – Wir freuen uns auf unsere neue Netzwerk-Veranstaltung die AW NEXT CON am 08. September 2021. Sie möchten Ihr Grundlagenwissen in den Bereichen Außenwirtschaft, Zoll und Exportkontrolle auffrischen und Ihr Netzwerk für die praktische Umsetzung aufbauen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Jetzt anmelden und dabei sein: https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/aw-next-con-346163/ Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kollegen/Kolleginnen.

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bav- Bremer Außenwirtschafts- und Verkehrsseminare GmbHhat einen Beitrag geschrieben.26. Juli 2021
Wie Sie sicher schon mitbekommen haben sind wir (die bav) nun Teil der Reguvis Akademie - Wir freuen uns, Ihnen neben den altbewährten Seminaren und Veranstaltungen jetzt noch viel mehr Events im Bereich Außenwirtschaft, Zoll und Exportkontrolle aber auch in ganz anderen Fachbereichen anbieten zu können. Lernen Sie uns kennen: www.reguvis.de/akademie Heute möchte ich Ihnen aber unsere neue Netzwerk-Veranstaltung vorstellen - Mit der AW NEXT CON sprechen wir all diejenigen an, die Ihr Grundlagen...
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bav- Bremer Außenwirtschafts- und Verkehrsseminare GmbHhat einen Beitrag geschrieben.25. Februar 2021
WEBINAR: (RE-)EXPORTKONTROLLRECHT CHINA am 11.03.2021. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen, sowie die Möglichkeit zur Anmeldung. https://bavgmbh.javis.de/onlineregistration/477

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Zum 1. Dezember 2020 ist in China ein neues Exportkontrollgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz bietet eine breitere Basis für Exportkontrollen sensitiver Güter aus China. Das müssen nicht ausschließlich sog. "Dual-Use-Güter" und/oder Militärgüter sein. Vielmehr können ausdrücklich auch andere Güter, Technologien, Dienstleistungen und Gegenstände im Zusammenhang mit dem Schutz nationaler Sicherheitsinteressen kontrolliert werden. Überdies können auf Basis dieses Gesetzes auch (Re-)Exportkontrollen für chinesische Güter außerhalb Chinas etabliert werden. Es zeichnen sich damit in China ähnliche Entwicklungen ab, wie in den aufkommenden zusätzlichen (Re-)Exportkontrollen der US-Amerikaner für sogenannte “emerging/foundational technologies”. In Bezug zu den auch weiterhin zu erwartenden protektionistischen US-Maßnahmen (Stichwort: Huawei) steht auch die neue chinesische Sanktionsliste, die "Unreliable Entity List". Der erst zu Ende des Gesetzgebungsprozesses eingeführte Art. 48 erlaubt überdies ausdrücklich gegenseitige Maßnahmen gegen Länder, deren Ausfuhrkontrollmaßnahmen „die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen der Volksrepublik China gefährden“. Themenübersicht: Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, die im Webinar behandelt werden sollen. Durch aktuelle Rechtsänderungen können sich Verschiebungen in den Schwerpunkten ergeben. - Einführung in die PCR-(Re-)Exportkontrolle (Entstehung, Grundbegriffe, zuständige Behörden etc.) - Aufbau des chinesischen (Re-)Exportkontrollrechts - Ausführende Vorschriften / Leitlinien zum Gesetz (soweit implementiert) - Genehmigungspflichten - (Antrags-)Verfahren (soweit implementiert) - Aktuelle Entwicklungen in der praktischen Ausgestaltung - Querbezüge zum US-(Re-)Exportkontrollrecht IHR NUTZEN - Sie erlernen die wesentlichen Grundlagen des chinesischen (Re-)Exportkontrollrechts und verstehen, in welchen Konstellationen sich Auswirkungen auf Ihr Unternehmen ergeben bzw. ergeben werden. - Sie werden auf den neusten Stand der aktuellen (auch rechtspolitischen) Entwicklungen gebracht, um auch absehbare künftige Entwicklungen für Ihre China-Geschäftsbeziehungen und deren praktische Ausgestaltung berücksichtigen zu können. - Durch das Webinar bilden Sie sich bequem am PC im Büro oder zuhause fort und sparen Zeit und Reisekosten. - Während des Webinars können Fragen gestellt werden, die der Referent unmittelbar in seinem Vortrag und / oder in einer anschließenden Diskussionsrunde berücksichtigt. ZIELGRUPPE / LEVEL - Das Webinar richtet sich an deutsche Unternehmen mit Betriebsstätten/Niederlassungen oder Tochterunternehmen in China, aber auch an (Re-)Exporteure technologischer chinesischer Güter. - Für die Teilnahme an diesem Webinar sind keine Vorkenntnisse erforderlich. IHR VORGESEHENER REFERENT Stefan Dinkhoff, Rechtsanwalt, Möllenhoff Rechtsanwälte ABLAUF Donnerstag, 11.03.2021 (09:00 bis 10:30 und 11:00 bis 12:00 Uhr) ORGANISATORISCHES / ERWARTUNGEN AN DIE TEILNEHMER Bis zwei Wochen vor Webinar-Beginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Training - -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden. Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten eine Woche vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zum Training möglich ist. WEBINARGEBÜHR Die Teilnahmegebühr beträgt 149,00 Euro zzgl. aktuell gültige Mehrwertsteuer. In der Gebühr sind enthalten: - Umfangreiche Unterlagen zum Download auf unserer Internetseite - bav-Teilnahmezertifikat ANSPRECHPARTNER / BERATUNG Sollten Sie Rückfragen zu dem Webinar haben oder sich nicht sicher sein, ob das Webinar für Sie passend ist, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Ihr bav-Team Sie erreichen uns telefonisch unter 0421 98 99 29-0, oder per Mail an kontakt@bav-seminar.netbavgmbh.javis.de
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bav- Bremer Außenwirtschafts- und Verkehrsseminare GmbHhat einen Beitrag geschrieben.27. Januar 2021
Bringen Sie sich auf den aktuellen Stand in Sachen Zoll, online: --> BAV Zollforum 04.-05.02.; Weitere Informationen: https://bavgmbh.javis.de/onlineregistration/340 --> Update Import 18.02.; Weitere Informationen: https://bavgmbh.javis.de/onlineregistration/467 --> Update Export 19.02.; Weitere Informationen: https://bavgmbh.javis.de/onlineregistration/468 Sprechen Sie uns gerne direkt an!

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Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird das Zollforum als Online-Training durchgeführt. Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen, der Brexit und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Zollverantwortliche und daneben alle Zollfachkräfte arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg, Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fasst immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Die bav GmbH bildet Fach- und Führungskräfte für das Zollmanagement und für die operative Zollabwicklung in der Wirtschaft mit maßgeschneiderten Seminarprogrammen aus. Die umfassenden und konsequent auf praktische Abwicklung ausgelegten Lerninhalte müssen jedoch stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Rechtsbereiche, die ständigen und umfassenden Rechtsänderungen unterworfen sind. Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg das Bremer Zollforum mehrmals jährlich an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern. Wir haben bereits frühzeitig als eine der ersten Seminaranbieter alle unsere Seminare konsequent am EU-Ausbildungsrahmenplan ausgerichtet und eine im Unionszollkodex zukünftig vorgeschriebene Anerkennung durch die zuständigen nationalen Behörden beantragt. Wenn die Übergangsfristen zu diesen Regelungen im Unionszollkodex ausgelaufen sind, wollen wir als dann anerkannte Fortbildungseinrichtung unsere Seminare in der gewohnt hohen Qualität anbieten. Daher haben wir unser bewährtes Bremer Zollforum inhaltlich noch straffer und transparenter strukturiert, um auch für dieses Seminarformat Behörden und Institutionen eine Zuordnung zu den Vorgaben des EU-Ausbildungsrahmenplans zu erleichtern. Im bav-Zollforum werden die Lerninhalte des bewährten Bremer Zollforums noch systematischer ausgerichtet und an den Themenfeldern nach EU-Vorgaben auf dem Level 4 mit allen rechtlichen und verwaltungspraktischen Änderungen vorgestellt, erläutert und analysiert. Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei – wie bisher - den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwerpunkt des Seminars zu bilden. Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert. Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Das bav-Zollforum ist wie bisher als Workshop konzipiert, in dem die Teilnehmer/innen aktuelle Probleme und Neuregelungen diskutieren können, um Lösungen für Anpassungen der unternehmensspezifischen Zollorganisation zu finden. Der jährliche Besuch des bav-Zollforums sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen. Gerne können Sie uns - wie bisher - vorab (bis drei Wochen vor Seminarbeginn) aktuelle Fragestellungen oder besondere Themenwünsche mitteilen. Dann werden diese von den Referenten/innen in das Seminar integriert. Es bleibt: Das bewährte Workshop-Format mit erfahrenen Praktikern als Referenten/innen und die bewährten Seminarrahmenbedingungen in unseren Räumlichkeiten. Das ist neu: Methodisch-didaktisch transparente Gliederung der Zollforumsinhalte; Aufteilung der Themengebiete auf unterschiedliche Referenten/innen, um Expertisen noch besser nutzen zu können. Themenübersicht: Das bav-Zollforum gliedert sich – angelehnt an die Struktur des EU-Ausbildungsrahmenplans - in vier thematische Topics, in denen die aktuellen Neuerungen zu den einzelnen Fachthemen strukturiert und geordnet besprochen werden. Jährlich wechselnd können sich in Abhängigkeit der aktuellen Rechtsänderungen unterschiedliche inhaltliche und damit auch zeitliche Schwerpunkte ergeben. Topic I – Import - Fortentwicklung des EU-Zollrechts - Aktuelle Rechtsprechung mit praktischen Auswirkungen - Verfahrensrechtliche Neuerungen - IT-Neuerungen (insbesondere bei Atl@s) - Änderungen der Zollnomenklatur (Zolltarif) durch jährliche Revisionen und fortlaufende Anpassungen - Zollwertrechtliche Änderungen Topic II – Export - Neuerungen im zollrechtlichen Ausfuhrverfahren - Anpassungen der Exportkontrollvorschriften - Anwendungsreflexe anderer (handelspolitischer) Maßnahmen (VuB) auf den Export - Statistische Rahmenbedingungen - Umsatzsteuerregelungen Topic III –Ursprungsrecht (WuP) - Nichtpräferenzieller Ursprung / Ursprungszeugnisse - Weitere Handelshemmnisse - Präferenzen - Neue Freihandelsabkommen - Zollunionsabkommen - Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit - Präferenznachweise und Lieferantenerklärungen Topic IV – innerbetriebliche Organisation - Prozessanpassungen im Unternehmen - AEO - Verantwortlichkeiten - Zollprüfungen - Sonstige aktuelle Themen des Zollrechts - Diskussion von Einzelfragen der Teilnehmer IHR NUTZEN - Sie sind über aktuelle Rechtsänderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht informiert. - Sie können notwendige Anpassungen und Optimierungen der Zollprozesse in Ihrem Unternehmen gestalten. - Sie erfahren alle Entwicklungen im Freihandelsrecht der EU mit den (neuen) Partnerländern frühzeitig und können aktuelle und künftige Geschäftsfelder Ihres Unternehmens beurteilen. - Sie erhalten Hinweise, wie Sie zollrechtliche oder außenwirtschaftsrechtliche Risiken im Unternehmen minimieren können. - Sie diskutieren auf fachlich hohem Niveau über die anstehenden Neuerungen. - Sie kommen der Nachweispflicht gegenüber den Zollbehörden zu Ihrer Zollkompetenz nach. - Sie können Neuerungen unmittelbar in Ihre Unternehmenspraxis umsetzen. - Sie tauschen sich im versierten Fachkreis aus und werden Teil eines Zoll-Netzwerks. ZIELGRUPPE / LEVEL Für die Teilnahme an diesem bav-Zollforum sind sehr gute Zollrechtskenntnisse erforderlich. Nach dem EU-Ausbildungsrahmenplan ist das Seminar im EU-Level 4 einzuordnen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.bav-seminar.net/seminaruebersicht/eu-customs-competency-framework IHR VORGESEHENER REFERENT Dipl.-Finanzwirt (FH) Günther Dürndorfer SEMINARABLAUF Donnerstag, 04. Februar 2021 08.30 Uhr bis 14:00 Uhr jeweils 3 Blöcke a 90 Minuten Freitag, 05..Feburar 2021 08.30 Uhr bis 14:00 Uhr jeweils 3 Blöcke a 90 Minuten ORT ONLINE ORGANISATORISCHES / ERWARTUNGEN AN DIE TEILNEHMER Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden SEMINARGEBÜHR Die Teilnahmegebühr beträgt 890,00 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer. In der Seminargebühr sind enthalten: - Umfangreiche Seminarunterlagen (digital) - bav-Teilnahmezertifikat ANSPRECHPARTNER / BERATUNG Sollten Sie Rückfragen zu dem Seminar haben oder sich nicht sicher sein, ob das Seminar für Sie passend ist, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Ihr bav-Team Sie erreichen uns telefonisch unter 0421 98 99 29-0, oder per Mail an kontakt@bav-seminar.netbavgmbh.javis.de
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bav- Bremer Außenwirtschafts- und Verkehrsseminare GmbHhat einen Beitrag geschrieben.12. Januar 2021
Webinartipp für Kurzentschlossen: Sichere Prüfung von Lieferantenerklärungen am 15.01.2021 Weitere Informationen, sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter: https://bavgmbh.javis.de/onlineregistration/408

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Mit Präferenz- und Freihandelsabkommen lassen sich Zollabgaben reduzieren. Beim Einkauf aus Präferenzpartnerländern verschaffen die Handelsabkommen daher einen enormen Wettbewerbsvorteil. Aber auch auf Vertriebsseite werden von Kunden entsprechende Nachweise über die Ursprungseigenschaft gefordert. Während bei klassischen Präferenznachweisen wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ein Mitwirken der Zollverwaltung gefragt ist, dürfen Lieferantenerklärungen eigenverantwortlich ausgestellt werden. Für das Ausstellen ist keine Bewilligung bei der Zollverwaltung zu beantragen. Oftmals wird in Unternehmen dem Thema Lieferantenerklärungen jedoch keine große Bedeutung geschenkt: Vordrucke werden ohne Hinterfragen ausgefüllt und Länder ungeprüft übernommen. Dabei kann eine falsch ausgestellte Lieferantenerklärung unangenehme Konsequenzen zur Folge haben. In unserem Webinar erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen für richtig ausgestellte Lieferantenerklärungen gelten, welche Prüfmöglichkeiten Sie haben und worauf Sie bei eingehenden Lieferantenerklärungen im Detail achten müssen. Themenübersicht: Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, die im Online-Seminar behandelt werden sollen. Durch aktuelle Rechtsänderungen können sich Verschiebungen in den Schwerpunkten ergeben. - Voraussetzungen für das Ausstellen von Lieferantenerklärungen - Prüfmöglichkeiten / formell / materiell - Auskunftblatt INF 4 - Konsequenzen falsch ausgestellter Nachweise IHR NUTZEN - Sie erhalten Sicherheit beim Prüfen eingehender Lieferantenerklärungen. - Sie können ihren Lieferanten die geforderten Korrekturen verständlich erläutern -Durch das Webinar bilden Sie sich bequem am PC im Büro oder zuhause fort und sparen Zeit und Reisekosten. - Während des Webinars können Fragen gestellt werden, die der Referent unmittelbar in seinem Vortrag und / oder in einer anschließenden Diskussionsrunde berücksichtigt. ZIELGRUPPE / LEVEL - Teilnehmer ohne/mit geringen Vorkenntnissen aus Zoll- und Versandabteilungen, Mitarbeiter aus Einkaufsabteilungen IHRE VORGESEHENEN REFERENTEN Nora Grubert, Dipl.-Finanzwirtin (FH); Stefanie Schick, Dipl.-Finanzwirtin (FH) / Steuerberaterin; WEBINARABLAUF Die Webinar-Reihe beinhaltet 2 x 1 Stunde Training. 15.01.2021 von 09:30 bis 10:30 Uhr und 11 bis 12 Uhr ORGANISATORISCHES / ERWARTUNGEN AN DIE TEILNEHMER Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten eine Woche vor Beginn des Webinars von uns den Link und Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Zur Vorbereitung des Trainings erhalten Sie ca. 2 - 3 Tage vor dem Webinar, zusammen mit der Zusendung des Zugangslinks, einen Link zum Download der Präsentation als PDF-Datei. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist. WEBINARGEBÜHR Die Teilnahmegebühr beträgt 129 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer. In der Seminargebühr sind enthalten: - Umfangreiche Seminarunterlagen zum Download auf unserer Internetseite - bav-Teilnahmezertifikat ANSPRECHPARTNER / BERATUNG Sollten Sie Rückfragen zu dem Webinar haben oder sich nicht sicher sein, ob das Webinar für Sie passend ist, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Ihr bav-Team Sie erreichen uns telefonisch unter 0421 98 99 29-0, oder per Mail an kontakt@bav-seminar.netbavgmbh.javis.de
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bav- Bremer Außenwirtschafts- und Verkehrsseminare GmbHhat einen Beitrag geschrieben.22. Dezember 2020
News KW 52 - EORI: Verzögerung bei der Neuerteilung - ATLAS: Dienststellenänderungen beim Hauptzollamt Ulm - Merkblatt zu Zollanmeldungen: keine Neuausgabe zum 1. Januar 2021 - Exportkontrolle: Neue Anhänge der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 - und weitere News... Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung des Newsletters finden Sie unter www.bav-seminar.net

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bav- Bremer Außenwirtschafts- und Verkehrsseminare GmbHhat einen Beitrag geschrieben.12. November 2020
Webinartipp: Brexit-Seminar für Fortgeschrittene – Zoll- und Außenwirtschaftliche Neuerungen und Praktiken auf der Britischen Insel ab dem 01.01.2021 Weiter Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://bavgmbh.javis.de/onlineregistration/446

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Zum 1. Januar 2021 wird Großbritannien eine Grenze zur Europäische Union (EU) einführen. Dies hat weitereichende zoll- und handelsrechtliche Konsequenzen, sowohl für europäische als auch britische Unternehmen. Warenlieferungen in das Vereinte Königreich (jedoch ohne Nordirland) sind dann als Ausfuhren aus der EU zu behandeln, die für das VK als Einfuhren von Drittlandsware zu behandeln sind. Sowohl Behörden, die Politik als auch Unternehmen sind dabei sich vorzubereiten, auch wenn die endgültige Planungssicherheit oftmals noch fehlt. Immerhin sind jetzt Details des neuen VK- „Global Tariff“ bekannt und auch das neue Grenzbetriebssystem ist nun vorgestellt. Es soll einen neuen Güterfahrzeugbewegungsdienst (GMVS) geben und auch beim Handel mit Nordirland sind erste neue Verfahren mit dem „Trader Support Services“ skizziert. Rechtlich wird der UZK durch britisches Zollrecht ersetzt. Der neue „Customs Declaration Service“ (CDS) soll dabei für die reibungslose IT-Abwicklung der Zollanmeldungen sorgen. Mit diesem Webinar bereiten wir Unternehmen auf die Neuerungen und Änderungen auf der Britischen Insel konkret vor. Unternehmen werden auf den neuesten Stand der Dinge gebracht, und erarbeiten zusammen mit dem Dozenten die Auswirkungen auf ihr Unternehmen. Alle Änderungen, neue Systeme und Abkürzungen werden detailliert erklärt. Vier klassische Warenlieferungsszenarien werden dabei durchgesprochen. Jeder Teilnehmer bekommt außerdem ein Glossar, wo alle wichtigen neuen Abkürzungen erklärt werden. Themenübersicht: Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, die im Webinar behandelt werden sollen. Durch aktuelle Rechtsänderungen können sich Verschiebungen in den Schwerpunkten ergeben. • Überblick Brexit: Wo sind wir? Was ändert sich zum 1. Januar 2021? • Einblick in die Arbeit mit dem neuen britischen Zolltarif • Das neue britische Grenzbetriebssystem und die vereinfachten Einfuhrverfahren • Was ist der „Customs Declaration Service“ und weitere Onlinesysteme • Vier klassische Warenlieferungsszenarien • Die Anwendung des „Gemeinsamen Versandverfahrens“ in Großbritannien • Handelsverkehr zwischen Irland, Nordirland und Großbritannien • Verbindliche Zolltarifauskünfte • Freihandelsabkommen – welche sind in Kraft und welche Ursprungsregeln gelten? • Verhandlungsstand EU-VK Zukunftsabkommen • Welche Zollverfahren gelten im VK in 2021? • Diskussion von Einzelfragen der Teilnehmer IHR NUTZEN - Die wesentlichen Änderungen ab dem 01.01.2021 werden erläutert. Der Schwerpunkt liegt auf den Neuerungen auf den britischen Insel und dem Einfuhrverfahren und dem VK-Ausfuhrverfahren. - Das Seminar ist eines der wenigen deutschsprachigen Veranstaltungen, die sich den Zoll- und Außenhandelsverfahrensänderungen Großbritanniens widmen. - Nach Teilnahme sind Sie mit den Abläufen auf der britischen Seite vertraut. Sie können dann kompetent mit Ihren britischen Tochterunternehmen, Zulieferern, Kunden oder anderen Partnern ins aktuelle Gespräch zum Thema „EU-VK Handel ab 2021“ kommen und sie bei der Umsetzung ihrer Brexit-Vorbereitungsstrategie unterstützen. - Diskussion von Einzelfragen der Teilnehmer erwünscht ZIELGRUPPE / LEVEL - Angesprochen sind Mitarbeiter von Unternehmen, die mit britischen Unternehmen Handel betreiben und die VK-Einfuhrregelungen und Praktiken ab dem 01.01.2021 kennen müssen oder wollen, um mit britischen Unternehmen zukünftige Lieferungen und Verantwortlichkeiten klären zu können. - Für die Teilnahme an diesem Seminar sind Zollrechtskenntnisse erforderlich. IHR VORGESEHENER REFERENT Arne Mielken, Managing Director der Customs Manager LLP. SEMINARABLAUF 27. 11.2020 von 9- 14 Uhr (Um 12.30 Uhr ist eine Mittagspause geplant) ORGANISATORISCHES / ERWARTUNGEN AN DIE TEILNEHMER Bis zwei Wochen vor Webinar-Beginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Training - -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden. Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten eine Woche vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Zur Vorbereitung des Trainings erhalten Sie ca. 2 - 3 Tage vor dem Webinar, zusammen mit der Zusendung des Zugangslinks, einen Link zum Download der Präsentation als PDF-Datei. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist. SEMINARGEBÜHR Die Teilnahmegebühr beträgt 249,00 Euro zzgl. 16% Mehrwertsteuer. In der Webinargebühr sind enthalten: - Umfangreiche Seminarunterlagen in Print- sowie in Onlineversion - bav-Teilnahmezertifikat - Seminarverpflegung (Getränke, Mittagessen, Obst und weitere Pausenverpflegung) ANSPRECHPARTNER / BERATUNG Sollten Sie Rückfragen zu dem Seminar haben oder sich nicht sicher sein, ob das Seminar für Sie passend ist, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Ihr bav-Team Sie erreichen uns telefonisch unter 0421 98 99 29-0, oder per Mail an kontakt@bav-seminar.netbavgmbh.javis.de
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bav- Bremer Außenwirtschafts- und Verkehrsseminare GmbHhat einen Beitrag geschrieben.2. September 2020
Seminartipp: Zollseminar Einfuhr 07.-09.10.2020 in Bremen! Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter im Import, die neben der praktikablen, prüfungssicheren und risikolosen Gestaltung der Einfuhrabwicklung auch die Kostenoptimierung durch die Auswahl passender Zollverfahren verfolgen müssen. Weitere Informationen: https://bavgmbh.javis.de/onlineregistration/325

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bav- Bremer Außenwirtschafts- und Verkehrsseminare GmbHhat einen Beitrag geschrieben.28. August 2020
News KW 35 - Der erste Durchgang des AW NEXT-Fernlehrgang Manager/in Zoll steht kurz vor dem Abschluss - Warenursprung und Präferenzen: Lieferantenerklärungen für Fahrzeuge - Vietnam: Neue Informationen zu in Vietnam ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung des Newsletters finden Sie unter www.bav-seminar.net

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Die bav – Bremer Außenwirtschafts- und Verkehrsseminare GmbH ist spezialisierter Seminaranbieter für die aktuellen Themen aus den Bereichen Zoll, Logistik und Außenwirtschaft. Unsere Leistungen: offene Seminare / Webinare / blendet learnings  / Fernlehrgänge vom Basic-Level bis zum  Experten-Workshop maßgeschneiderte...

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