Keine Entwarnung bei der Grundsteuererklärung
Die Eigentümer von Immobilien haben jetzt bis zum 31. Januar 2023 Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Das sollte aber kein Grund sein, die nötigen Angaben fürs Finanzamt auf die lange Bank zu schieben. Denn die Vorlaufzeiten sind lang.www.n-tv.de