Unser Partner Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen erläutert in der MOIN!, dem Magazin der Lebenshilfe Hamburg, Ausgabe 2/2026, weshalb Teilhabe echte Wahlmöglichkeiten voraussetzt. Sein Beitrag zeigt, wie Selbstbestimmung, individuelle Bedarfsermittlung und konkret formulierte Wünsche im Teilhaberecht zusammenwirken.
Wir freuen uns über den aktuellen Beitrag unseres Partners Christoph Schoenfeld in der JuS 9/2026. Unter dem Titel „Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen“ behandelt der Präsident des Finanzgerichts Hamburg a. D. und Vizepräsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts a. D. einen zentralen und zugleich besonders examensrelevanten Bereich des Verwaltungsrechts.
Unser Partner Dr. Christian Grube hat die 3. Auflage des Kommentars zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) veröffentlicht. Der im Verlag C.H.Beck erschienene Kommentar berücksichtigt aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und bietet eine praxisnahe Orientierung zu zentralen Fragen des Unterhaltsvorschussrechts.
Die Kanzlei BERNZEN Rechtsanwälte erweitert ihren Partnerkreis: Prof. Dr. Thomas Beyer (links im Bild), KU Eichstätt-Ingolstadt, sowie Christoph Schoenfeld, Vizepräsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts, sind als Partner in die Kanzlei eingetreten. Mit diesem Schritt stärkt BERNZEN Rechtsanwälte gezielt ihre Beratungskompetenz für Unternehmen und Träger der Sozialwirtschaft sowie im Verwaltungs- und Regulierungsrecht.
In einem Aufsatz in der Fachzeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (APuZ 11/2026, S. 40 ff.) hat unsere Partnerin Prof. Dr. Katja Robinson dargestellt, dass der deutsche Sozialstaat aufgrund seiner historisch gewachsenen Komplexität, starken Segmentierung und Orientierung an Einzelfallgerechtigkeit zunehmend ineffizient, intransparent und schwer zugänglich ist, was sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Verwaltung belastet. Als Lösung wird eine umfassende Reform hin zu einem stärker nutzer...
Schwerbehinderte Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen sind berechtigt, an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung teilzunehmen. Das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 23.10.2024 – 7 ABR 36/23) hat deutlich gemacht, dass die Schwerbehindertenvertretung die Interessen aller schwerbehinderten Menschen im Betrieb wahrnimmt und Werkstattbeschäftigte daher nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Einzelheiten zu der Entscheidung erläutern unsere Partner Markus Fraikin (links...
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die Eingliederungshilfe grundlegend neu ausgerichtet: Mehr Selbstbestimmung, stärkere Teilhabe und eine konsequent personenzentrierte Leistungserbringung stehen im Mittelpunkt. Für Leistungserbringer eröffnet dies zugleich neue Gestaltungsspielräume.
In unserem Beitrag zeigen wir, welche Chancen Trägerbudgets nach § 132 SGB IX bieten. Diese ermöglichen es, Leistungen flexibler zu organisieren, Bürokratie zu reduzieren und gleichzeitig wirtschaftliche Planungssi...
Der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. hat unserem Partner Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen für hervorragende Dienste um die Lebenshilfe und die Förderung und Eingliederung von Menschen mit geistiger Behinderung in unserem Land die Ehrennadel in Gold verliehen. Mit dieser Auszeichnung würdigt die Lebenshilfe beispielhaftes Wirken und persönliches Engagement zugunsten unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit sogenannter geistiger Behinderung und ihrer Familien. Wir gratulieren sehr herzlich!
Unser Partner Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen ist auf der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft mit großer Mehrheit zu einem stellvertretenden Richter am Hamburgischen Verfassungsgericht gewählt worden. Wir gratulieren sehr herzlich zu dieser hohen Auszeichnung!
Wir sind ein bundesweit führender Anbieter für Rechtsberatung von Unternehmen, Non-Profit-Organisationen und öffentlichen Trägern im Bereich der Sozialwirtschaft.